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ENERGIE & ROHSTOFFE


Brüssel, 29.05.2015

EU eröffnet Antiumgehungsverfahrens gegen Solarimporte aus Taiwan und Malaysia

Die EU-Kommission hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Solarimporte aus Taiwan und Malaysia bekannt gegeben. Bei diesen Importen besteht der Verdacht, dass sie in Teilen ursprünglich aus China stammen und somit einem Zoll gegen Dumping und illegalen Subventionen unterliegen.

Zukünftig werden alle importierten Solarzellen und -module aus Taiwan und Malaysia bei ihrer Einfuhr in die EU registriert, so dass auch nachträglich noch Zölle in Höhe von rund 50 Prozent darauf erhoben werden können.

Auch die europäische Herstellerinitiative EU ProSun begrüßt den Schritt der Europäischen Kommission. Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun: "Chinesische Solarhersteller umgehen die Antidumpingmaßnahmen der EU, indem sie ihre Waren vor dem Transport nach Europa in andere Länder bringen und damit die Angabe des Herkunftslandes fälschen. Das ist Zollbetrug und muss gestoppt werden." Europäische Solarhersteller würden durch dieses fortgesetzte Dumping massiv geschädigt. Zahlreiche EU-Firmen mussten deswegen bereits ihre Produktion schließen. Die Summe der durch diese Praktiken verursachten Zollhinterziehung beziffert EU ProSun auf bisher rund 500 Millionen Euro, die der EU und ihren Mitgliedsstaaten entgangen sind. Europäische Zollämter haben nach Medienberichten bereits Ermittlungen begonnen, um einen Teil dieser Summe nachträglich zu erheben. Die Einleitung des Antiumgehungsverfahrens soll diese Art des Zollbetruges zukünftig bereits im Vorhinein unterbinden.

Solarhersteller in Taiwan und Malaysia, die sich nicht an der chinesischen Zollumgehung beteiligen, können von den Zollmaßnahmen ausgenommen werden. Nitzschke: "Es geht ausdrücklich um chinesische Dumpingimporte, deren Zollumgehung über Taiwan und Malaysia gestoppt werden soll, nicht um Produkte, die tatsächlich in Taiwan und Malaysia hergestellt worden sind. Diese sollen weiterhin zollfrei eingeführt werden." Unternehmen, deren Produkte regulär in Taiwan und Malaysia produziert werden, sind daher aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission zu melden und eine Befreiung von den Zollmaßnahmen zu beantragen. Die EU Kommission hat hierfür eine Frist bis Anfang Juli gesetzt.

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