Berlin, 10.08.2015
Terrorismusbekämpfung:
Sicherheitsgesetze gelten weitere fünf Jahre
Mit dem Gesetzentwurf verlängert die Bundesregierung Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden waren.
Im Wesentlichen geht es um die bestehenden Befugnisse wie Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Hierbei werden nur Bestands- und Verkehrsdaten erhoben, nicht aber Gesprächsinhalte.
Regelungen werden erneut befristet und evaluiert
Die bisherigen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung sind bis Januar 2016 befristet. Unabhängige Wissenschaftler haben die Anwendung der Gesetze durch die Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vor Fristablauf evaluiert.
Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Befugnisse wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen. Außerdem werden sie von den Nachrichtendiensten gemäß den gesetzlichen Vorgaben maßvoll eingesetzt.
Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, die Befugnisse beizubehalten. Sie werden erneut befristet und müssen vor Ablauf der Frist im Januar 2021 wiederum evaluiert werden.
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