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Straßburg, 03.02.2016

EU-US Privacy Shield ersetzt Safe-Harbor

Mit dem Safe-Harbor-Nachfolger „EU-US Privacy Shield“ haben die EU-Kommission und die USA eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten getroffen. Safe Harbor ist somit als Rechtsgrundlage entfallen. Das umstrittene und von der EU kürzlich abgelehnte Safe-Harbor-Verfahren soll auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entsprechen.

Der Europäische Gerichtshof sah Safe Harbor als nicht geeignet an, die Daten europäischer Kunden ausreichend zu schützen: Einerseits hatte die EU-Kommission weder das Recht, die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden zu beschränken noch war es ihr laut Gerichtshof gelungen, effektiv dafür zu sorgen, dass der sog. Wesensgehalt des europäischen Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre nicht verletzt werden konnte.

EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip und Justizkommissarin Vera Jourova erklärten nach der Kommissionssitzung in Straßburg, dass „EU-US Privacy Shield“ ein „lebendiger Mechanismus“ sei, der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne.

Die wichtigsten Errungenschaften seien:

umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird,
eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und
effektiver Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

Nun müssen US-Unternehmen, die Daten von europäischen Unternehmen und Bürgern übernehmen wollen, sich verpflichten, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und die Regelungen der europäischen Datenschutzbehörde umtzusetzen..

Gemäß EU-Kommission sollen sich die USA zum ersten Mal verpflichtet haben, dass die Erhebung von Daten klaren Grenzen unterliegt auch bei Fragen der nationalen Sicherheit und im Falle einer Strafverfolgung!

Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission über eine Nachfolgeübereinkunft zum Safe Harbor Abkommen.
Andrea Voßhoff: Es ist erfreulich, dass die von Seiten der Datenschutzaufsicht gesetzte Frist maßgeblich dazu beigetragen hat, die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen über eine Safe Harbor Nachfolge zu einem – hoffentlich positiven – Abschluss zu bringen. Es bleibt abzuwarten, ob und vor allem wie schnell die Ankündigung der Vereinbarung auch umgesetzt wird. Zudem wird sehr genau zu prüfen sein, ob diese neue Vereinbarung tatsächlich die notwendigen Garantien für rechtskonforme Datenübermittlungen in die USA erfüllen kann. Nachdem der EuGH den vermeintlich sicheren Hafen für unsicher erklärt hat, muss sichergestellt werden, dass der neue „EU-US Datenschutzschild“ auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist.

Der Branchenverband Bitkom begrüßt die Entscheidung ebenfalls, Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit: „Das neue Abkommen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit beim Datenaustausch mit den USA.“