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Berlin, 12.04.2016

Neujustierung der Arbeitszeitregelung muss Bestandteil einer umfassenden
Personalstrategie der Bundeswehr sein

„Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat zu Recht auf Defizite bei der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen. Bei Standortbesuchen und Gesprächen mit Personalvertretungen und Personalräten wird dies mehr als deutlich“, so Wolfgang Hellmich, der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, zu den jüngsten Aussagen von Dr. Hans-Peter Bartels.

„Die Neujustierung der Arbeitszeitverordnung muss zudem Bestandteil der von der Bundesministerin für Verteidigung für das Frühjahr diesen Jahres angekündigten Bestandsaufnahme zur Personalentwicklung sein“, fordert Hellmich.

Die Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten dient im Kern dem Arbeitsschutz. Arbeitszeit steht nichtmehr unbegrenzt zur Verfügung; dies erfordert ein anderes und bewussteres Umgehenmit der Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten. „Dies kann und darf aber nicht bedeuten, dass die Bundeswehr in ihrer Bündnisfähigkeit eingeschränkt wird. Aber auch in der Ausbildung, in Übungen und anderen Aufgaben gibt es problematische Auswirkungen. Daher ist die Einführung von Arbeitszeitkonten als Bestandteil einer modernen Arbeitszeitpolitik auch für die Bundeswehr zwingend notwendig. Aber auch die Regelung, dass Mehrarbeit ausschließlich in Zeit abgegolten wird, muss verändert werden.

Ein angemessener finanzieller Ausgleich muss möglich werden“, so Wolfgang Hellmich. Um die Situation problemgerecht diskutieren zu können, benötigen wir eine aktuelle Bestandsaufnahme bezüglich der seit Inkraftsetzung der Arbeitszeitverordnung aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden sowie eine zügige Einführung einer einheitlichen Zeiterfassung.

„Ich vermute, dass wir auch aufgrund der Arbeitszeitverordnung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ausweitung des Personalbestandes der Bundeswehr notwendig ist, so der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses.