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Brüssel, 11.07.2016

Transatlantischer Datenverkehr: EU-US-Datenschutzschild tritt in Kraft

Beim Transfer von personenbezogenen Daten in die USA werden die Grundrechte von EU-Bürgern fortan besser geschützt. Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) die Neuregelung zum Datenaustausch mit den USA, das EU-US-Datenschutzschild, (Dienstag) angenommen. Damit haben die USA eine anlasslose Massenüberwachung ausgeschlossen. Für Unternehmen gelten strenge Auflagen zur Datenweitergabe. EU-Bürger mit Rechtsschutzbegehren können sich künftig an eine Ombudsstelle im EU-Außenministerium richten. Der „Angemessenheitsbeschluss“ wird heute den Mitgliedstaaten zugeleitet und damit unverzüglich in Kraft treten. Aufseiten der USA wird der Rahmen für den Datenschutzschild im US-Bundesregister, dem Pendant zum EU-Amtsblatt, veröffentlicht.

Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt, erklärte hierzu: „Der neue EU-US-Datenschutzschild wird für den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen und Rechtsklarheit für Unternehmen gewährleisten. Wir haben intensiv mit allen unseren Partnern in Europa und in den USA zusammengearbeitet, um dieses Vorhaben so bald wie möglich zu einem guten Abschluss zu bringen. Der Datenverkehr zwischen unseren beiden Kontinenten ist von entscheidender Bedeutung für unsere Gesellschaft und Wirtschaft – nun haben wir einen soliden Rahmen, der sicherstellt, dass dieser Datenverkehr unter möglichst guten und sicheren Bedingungen stattfindet.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: „Der EU-US-Datenschutzschild ist ein solides neues System, das die personenbezogenen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger schützt und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleistet. Damit einher gehen strengere Datenschutzstandards, die besser durchgesetzt werden, Garantien für den behördlichen Datenzugriff und ein besserer Rechtsschutz von Einzelpersonen im Falle von Beschwerden. Der neue Rahmen wird das Vertrauen der Verbraucher in die transatlantische Übermittlung ihrer Daten wiederherstellen. Wir haben mit den europäischen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und unseren Partnern in den USA zusammengearbeitet, um eine Regelung mit den höchsten Standards zum Schutz der personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger einzuführen.“

Der EU-US-Datenschutzschild beruht auf folgenden Grundsätzen:

Strenge Auflagen für Unternehmen, die Daten verarbeiten: Im Rahmen der neuen Regelung wird das US-Handelsministerium die Liste der teilnehmenden Unternehmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die Regeln einhalten, denen sie sich selbst unterworfen haben. Halten Unternehmen diese Regeln in der Praxis nicht ein, müssen sie mit Sanktionen und der Streichung von der Liste rechnen. Die strengeren Bedingungen für die Weitergabe von Daten an Dritte werden dasselbe Schutzniveau im Falle einer Datenweitergabe durch ein am Datenschutzschild beteiligtes Unternehmen garantieren.
Klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Datenzugriff durch US-Behörden: Die USA haben der EU zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird. Alle Personen in der EU erhalten erstmals Zugang zu Rechtsschutzmechanismen in diesem Bereich. Die USA haben eine unterschiedslose Massenüberwachung der im Rahmen des EU-US-Datenschutzschilds in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Das Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste hat des Weiteren klargestellt, dass eine Sammelerhebung von Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer möglichst gezielten Ausrichtung erfolgen darf. Die Schutzvorkehrungen für die Verwendung von Daten unter solchen außergewöhnlichen Umständen werden im Einzelnen geregelt. Der US-Außenminister hat im Außenministerium eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich EU-Bürger mit Rechtsschutzbegehren, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, wenden können.
Wirksamer Schutz der Rechte des Einzelnen: Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen. Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig.
Gemeinsame jährliche Überprüfung: Überprüft wird die Funktionsweise des Datenschutzschilds einschließlich der Zusicherungen und Zusagen hinsichtlich des Datenzugriffs aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit. Die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium werden diese Überprüfung gemeinsam durchführen und Sachverständige der US-Nachrichtendienste und der europäischen Datenschutzbehörden hinzuziehen. Die Kommission wird darüber hinaus alle anderen verfügbaren Informationsquellen heranziehen und einen an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten öffentlichen Bericht vorlegen.

Seit der Vorlage des Entwurfs des Datenschutzschilds im Februar hat die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbehörden (Artikel-29-Datenschutzgruppe) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie der Entschließung des Europäischen Parlaments eine Reihe weiterer Klarstellungen und Verbesserungen vorgenommen. Die Europäische Kommission und die USA haben insbesondere weitere Klarstellungen zur Sammelerhebung von Daten, die Stärkung der Ombudsstelle und präzisere Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf Beschränkungen für die Speicherung und die Weitergabe von Daten vereinbart.

Der „Angemessenheitsbeschluss“ wird heute den Mitgliedstaaten zugeleitet und damit unverzüglich in Kraft treten. Aufseiten der USA wird der Rahmen für den Datenschutzschild im US-Bundesregister, dem Pendant zum EU-Amtsblatt, veröffentlicht. Das US-Handelsministerium wird mit der Anwendung des Datenschutzschilds beginnen. Wenn die Unternehmen Gelegenheit hatten, den Rahmen zu überprüfen und im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln Anpassungen vorzunehmen, können sie sich ab dem 1. August vom Handelsministerium eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Die Kommission wird gleichzeitig einen kurzen Bürger-Leitfaden zur Erläuterung der Rechtsbehelfe veröffentlichen, die eingelegt werden können, wenn eine Einzelperson der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden.