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Berlin, 13.07.2016

Mehr Sicherheit im Luftverkehr

Die Sicherheit des Luftverkehrs wird verbessert: Für die Luftfracht werden sogenannte "sichere Lieferketten" rechtlich geregelt. Arbeitsnehmer in sicherheitsrelevanten Bereichen werden schärfer überprüft. Das Kabinett hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht.

Europäische Vorgaben umgesetzt
Mit der Reform des Luftsicherheitsgesetzes wird das nationale Recht an die geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Luftsicherheit angepasst.

Im Bereich der Luftfracht wird die sogenannte "sichere Lieferkette" rechtlich geregelt. Hier geht es um Zulassung und Überwachung der beteiligten Unternehmen.

Zu den Beteiligten einer sicheren Lieferkette gehören reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten. Die Zulassung dieser Beteiligten erteilt die Luftsicherheitsbehörde.

Um schnell und effizient auf mögliche Gefährdungslagen im Bereich der Luftsicherheit reagieren zu können, werden Befugnisse des Bundesinnenministeriums festgeschrieben. Es kann beispielsweise ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot verhängen.

Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitsnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen werden verschärft: Künftig benötigen auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal, das damit in Zukunft einer stärkeren Kontrolle unterliegt.