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Berlin, 29.07.2015

Gesetz zur besseren Vernetzung der Sicherheitsbehörden

Das am 29.07.2016 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus tritt am 30. Juli 2016 in Kraft (Artikel 4 tritt am 2. November 2016 in Kraft). Es hat im Wesentlichen eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Zusammenführung und Auswertung von Informationen angesichts der transnationalen Dimension terroristischer Bedrohungim zum Ziel.

Im Fokus: Gemeinsamen Dateien für nachrichtendienstliche Information
Kernregelungen sind spezielle Rechtsgrundlagen für gemeinsame Dateien, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann.

Mit einer gemeinsamen Datei wird die Zusammenführung der nachrichtendienstlichen Informationen und deren länderübergreifende Auswertung technisch unterstützt, um besonders gefährliche transnationale Netzwerke gemeinsam aufzuklären.

Im Fokus stehen dabei aktuell Jihadisten, die an Kampfhandlungen in Syrien und Irak teilnehmen und nach ihrer Rückkehr nach Europa hier ein massives Gefahrenpotenzial darstellen.

Zudem werden die Regelungen zur nachrichtendienstlichen Speicherung Minderjähriger angepasst.

Nach Auswertung der Sicherheitsbehörden reisen auch in erheblicher Zahl Minderjährige nach Syrien, um sich dort terroristischen Vereinigungen anzuschließen. Außerdem wurden beschleunigte Radikalisierungsverläufe Minderjähriger in Deutschland festgestellt (z.B. im Rahmen der salafistischen "Lies!"-Kampagne).

Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Durch Änderung des Telekommunikationsgesetzes werden die Erbringer von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die Identität von Prepaid-Kunden, zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, anhand geeigneter Identitätsdokumente zu überprüfen.

Die verschleiernde Nutzung von PrePaid-Karten bei der Kommunikation in kriminellen und terroristischen Strukturen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da damit die Aufklärung von Netzwerkstrukturen erschwert wird.

Mehr Befugnisse für die Bundespolizei
Ferner werden Befugnisse der Bundespolizei zur Gefahrenabwehr um die Möglichkeit des Einsatzes Verdeckter Ermittler ergänzt - dies stellt eine Angleichung an den jetzigen Status Quo bei nahezu allen Polizeien der Länder und beim Bundeskriminalamt dar. Die Bundespolizei erhält so einen besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen von Schleuserorganisationen.

Weitere Regelungen
Mit den im Gesetz enthaltenen Regelungen wird zur Klärung von Reisebewegungen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, künftig auch eine Abfrage der Schengenvisa-Datenbank ermöglicht.

Auch werden Strafrechtslücken bei der Kontrolle haftentlassener Terrorunterstützer sowie bei der Strafbarkeit einer Unterstützung verbotener Vereinigungen geschlossen.

Nähere Überlegungen zum Gesetzentwurf sind im parlamentarischen Verfahren dokumentiert (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/747/74738.html) und insbesondere in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/8702) und dem Ausschussbericht (BT-Drs. 18/8917) nachzulesen. Das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26. Juli 2016 finden Sie hier im Bundesgesetzblatt. (Quelle BMI)