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ENERGIE & ROHSTOFFE

Berlin, 01.08.2016

Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an

Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden könne. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9239) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) hervor.

Darin erklären die Länder, im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdiene eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb noch stärkere Förderung als bisher. So könnten etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaften, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgingen, den Anteil der betrieblich beziehungsweise beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen würde möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht kommen, geben die Länder zu bedenken.

Die Bundesregierung sichert in ihrer Stellungnahme eine Prüfung des Vorstoßes der Länder zu. Auch zwei konkrete Änderungswünsche am Gesetzentwurf sollen geprüft werden. Nähere Überlegungen zum Gesetzentwurf sind im parlamentarischen Verfahren dokumentiert (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/747/74738.html) und insbesondere in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/8702) und dem Ausschussbericht (BT-Drs. 18/8917) nachzulesen. Das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26. Juli 2016 finden Sie hier im Bundesgesetzblatt. (Quelle hib/HLE)