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ENERGIE & ROHSTOFFE

Karlsruhe, 06.12.2016
AKW-Konzerne beklagen Milliarden-Schäden
Wegen des beschleunigten Atomausstiegs fordern die Energiekonzerne vom Staat milliardenschwere Entschädigung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet nun sein Urteil über Klagen von Eon, RWE und Vattenfall: Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen der Atomkonzerne
gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 erklärt Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks:

„Ich bin sehr zufrieden mit der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Atomausstiegsgesetz von 2011 im Wesentlichen mit unserer Verfassung im Einklang steht. Sowohl die Einführung fester Abschalttermine als auch die Staffelung der Abschaltfristen sind verfassungskonform. Verfassungskonform sind auch die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 und das Gesetzgebungsverfahren selbst. Die Milliardenforderungen der Konzerne sind mit dem heutigen Tage vom Tisch.

Das Gericht sieht lediglich in einem Randbereich des Gesetzes zu den beiden AKW Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Sonderfall, der jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt nicht in Frage stellt. Für diese beiden Anlagen muss der Gesetzgeber nunmehr einen Ausgleich schaffen. Wie dies erfolgen kann, darüber lässt das Gericht dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum. Damit steht jedenfalls fest, dass der Zeitplan des Atomausstiegs nicht verändert wird.“