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Bild: Public Security

Brüssel, 22.12.2016

Sicherheitsunion: Kommission will Terrorismus wirksamer bekämpfen

Die EU-Kommission geht verstärkt gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Europa vor. Dazu hat sie mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die Terroristen und anderen Kriminellen der Zugang zu Finanzierungsquellen erschweren. Die Aufdeckung verdächtiger Finanztransfers und die Austrocknung der entsprechenden Finanzierungsquellen ist eines der wirksamsten Mittel zur Vorbeugung von Terroranschlägen.

Außerdem will die Kommission das Schengener Informationssystem (SIS) stärken, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Straftäter und Gefährder technisch und operativ zu verbessern. Das SIS ist mit 2,9 Milliarden Abfragen im Jahr 2015 das am häufigsten verwendete Informationsaustauschsystem für Grenzmanagement und Sicherheit in Europa.

Die heutigen Vorschläge der Kommission ergänzen und stärken den Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Geldwäsche, illegale Geldtransfers sowie die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte dazu: „Mit den heutigen Vorschlägen verschärfen wir unsere strafrechtlichen Maßnahmen, um Terroristen und andere Kriminelle von Finanzierungsquellen abzuschneiden. Wir müssen geeignete Instrumente zur Aufdeckung und Unterbindung verdächtiger Finanztransfers schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden voranbringen, damit wir die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger effektiver gewährleisten können.“

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „ Der Terrorismus stellt nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Um Terrorakten vorzubeugen, müssen wir den Terroristen ständig einen Schritt voraus sein, auch bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Deshalb schlagen wir heute vor, dass Geldwäsche in der gesamten EU effektiv strafrechtlich verfolgt wird. Wir wollen, dass Erträge aus Straftaten in der EU grenzübergreifend sichergestellt und eingezogen werden, und wir müssen verhindern, dass Kriminelle Barmittelkontrollen an den EU-Außengrenzen umgehen.“

Geldwäsche ist ein Straftatbestand
Die Kommission legte heute einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche vor, die dafür sorgen soll, dass die zuständigen Behörden Terroristen und sonstige Kriminelle strafrechtlich verfolgen und hinter Gitter bringen können. Die wichtigsten Aspekte des Maßnahmenpakets sind:

- Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftatbeständen und zu Sanktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche sowie Schließung von Regelungslücken, damit Straftäter nicht mehr Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften ausnutzen können.

- Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch Harmonisierung der Vorschriften, sodass die strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche erleichtert werden;

- Anpassung der EU-Normen an die internationalen Verpflichtungen der EU in diesem Bereich gemäß dem Warschauer Übereinkommen des Europarats und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force).

Schärfere Kontrolle großer Geldtransfers
Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Terroristen und ihre Geldgeber aufzuspüren, sieht die heute vorgelegte neue Verordnung über die Kontrolle von Barmitteln folgende Maßnahmen vor:

- Verschärfung der Kontrolle von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise von Menschen in die bzw. aus der EU (Obergrenze: 10.000 Euro);

- bei Verdacht auf kriminelle Handlungen können die Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Zollanmeldeschwelle von 10.000 Euro eingreifen;

- Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten;

- Ausweitung der Zollkontrollen auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandtes Bargeld und auf Wertsachen wie Gold sowie auf Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht unter die Standard-Zollanmeldung fallen.

Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Mittel von Terroristen
Wenn Vermögenswerte grenzübergreifend rasch sichergestellt und eingezogen werden, können die Terroristen diese nicht zur Finanzierung weiterer Anschläge verwenden. Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten umfasst folgende Maßnahmen:

- Bereitstellung eines einzigen Rechtsinstruments für die Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen in anderen EU-Ländern, wodurch der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird. Die Verordnung würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

- Ausweitung der grenzüberschreitenden Anerkennung auf die Einziehung der Vermögenswerte von weiteren Personen mit Verbindungen zum Straftäter, auch dann, wenn der Verdächtige zum Beispiel wegen Flucht oder Tod nicht strafrechtlich verurteilt wird;

- Beschleunigung und Steigerung der Effizienz von Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen durch Einführung eines Standardformulars und Verpflichtung der zuständigen Behörden, miteinander zu kommunizieren. Die Vorschriften sehen klare Fristen vor, u. a. kürzere Fristen für Sicherstellungsentscheidungen;

- Gewährleistung, dass die Ansprüche der Opfer auf Entschädigung und Erstattung erfüllt werden. In Fällen grenzüberschreitender Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen haben die Ansprüche der Opfer Vorrang gegenüber der Vollstreckung und der Erfüllung der staatlichen Stellen.

Stärkung des Schengener Informationssystems
Die Kommission legt heute, wie in ihrer Mitteilung über das weitere Vorgehen zur Verwirklichung einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion angekündigt und in Präsident Junckers Rede zur Lage der Union bekräftigt, einen Vorschlag zur Stärkung der operativen Wirksamkeit und Effizienz des Schengener Informationssystems (SIS) vor. Das SIS ist mit 2,9 Milliarden Abfragen im Jahr 2015 das am häufigsten verwendete Informationsaustauschsystem für Grenzmanagement und Sicherheit in Europa.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos erklärte dazu: „Mit den heutigen Vorschlägen wird der Anwendungsbereich des Schengener Informationssystems ausgeweitet, um Informationslücken zu schließen und den Informationsaustausch zu Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration zu verbessern. Dies ist ein Beitrag zu einer stärkeren Kontrolle unserer Außengrenzen und einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion. In Zukunft sollten nie wieder maßgebliche Informationen über mutmaßliche Terroristen oder irreguläre Migranten, die unsere Außengrenzen überschreiten, verloren gehen.“

Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Das Schengener Informationssystem ist von zentraler Bedeutung für die innere Sicherheit Europas. Die heutigen Maßnahmen bieten uns entscheidende technische und operative Verbesserungen, sodass es leichter ist, Personen zu entdecken und zu identifizieren, die uns Schaden zufügen möchten. Sie verbessern zudem die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit einschlägigen Stellen der EU. Es bleibt jedoch noch mehr zu tun: Das SIS ist nur so gut wie die Daten, die in das System eingegeben werden. Wir werden im Jahr 2017 weitere Verbesserungen erzielen.“

Die heute von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen sollen insbesondere

- die Sicherheit und Zugänglichkeit des Systems verbessern, indem einheitliche Anforderungen für Beamte vor Ort festgelegt werden, wie SIS-Daten auf sichere Weise zu verarbeiten sind und wie die Aufrechterhaltung des Betriebs für die Endnutzer sichergestellt werden kann;

- den Datenschutz durch die Einführung zusätzlicher Vorkehrungen stärken, die dafür sorgen sollen, dass die Erhebung und Verarbeitung von Daten sowie der Zugang dazu unter uneingeschränkter Achtung des EU-Rechts und der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt sind;

- den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, insbesondere durch die Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie „unbekannte gesuchte Personen“ sowie durch uneingeschränkte Zugangsrechte für Europol;

- zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen, indem eine zwingende SIS-Ausschreibung in Fällen mit Bezug zu terroristischen Straftaten erfolgen muss und eine neue „Ermittlungsanfrage“ eingeführt wird, die den Behörden die Erhebung wesentlicher Informationen erleichtern soll;

- einen besseren Schutz für Kinder bieten, indem den Behörden erlaubt wird, über Ausschreibungen von vermissten Kindern hinaus präventiv auch Kinder auszuschreiben, die einem hohen Entführungsrisiko ausgesetzt sind;

- zur wirksamen Durchsetzung von Einreiseverboten für Drittstaatsangehörige an den Außengrenzen beitragen, indem diese Verbote zwingend im SIS erfasst werden müssen;

- die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen verbessern, die an sich irregulär in Europa aufhaltende Drittstaatsangehörige ergangen sind, indem eine neue Ausschreibungskategorie für Rückkehrentscheidungen eingeführt wird;

- zu einer wirksameren Nutzung von Daten wie Gesichtserkennungsdaten und Handabdrücken beitragen, damit die Identität von Personen, die in den Schengen-Raum einreisen, festgestellt wird;

- die Prävention und die Untersuchung von Diebstahl und Fälschungen verbessern, indem Ausschreibungen ein breiteres Spektrum gestohlener und gefälschter Waren und Dokumente umfassen sollen. (Quelle: EU-Kommission)