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Berlin, 31.03.2017

Bundespolizisten bekommen Bodycams

Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz am 31. März 2017 gebilligt.

Erleichterte Fahndung
Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.

Ausbau der Aufzeichnung von Telefongesprächen
Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.

Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2017 (Quelle: Bundesrat)