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Berlin, 14.06.2017

Rüstungsexportberichte im Kabinett

Der Wert der Einzelausfuhrgenehmigungen der deutschen Rüstungsexporte lag 2016 und in den ersten vier Monaten 2017 niedriger als im jeweiligen Vorjahreszeitraum. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht 2016 und dem Zwischenbericht für 2017 hervor. Das Bundeskabinett hat beide Berichte beschlossen.

Die Bundesregierung erteilte 2016 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 6,85 Milliarden Euro - im Jahr zuvor waren es noch rund 7,86 Milliarden Euro. Dabei entfiel ein hoher Anteil von 46,4 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU- und Nato- sowie Nato-gleichgestellte Länder.

Von Januar bis April 2017 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rund 2,42 Milliarden Euro erteilt. Davon entfielen Genehmigungen im Wert von rund 1,10 Milliarden Euro und damit 45,7 Prozent an EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung unterliegt der Export von Rüstungsgütern in solche Länder grundsätzlich keiner Beschränkung.

Anstieg von Kleinwaffenausfuhren
Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf 46,9 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um circa 15 Millionen Euro gegenüber 2015. Dieser geht fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder zurück und trägt gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Partnerländern Rechnung.

In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres betrug der Genehmigungswert bei Kleinwaffen 22,1 Millionen Euro. Auch in diesem Zeitraum geht ein größerer Teil (circa 10,3 Millionen Euro) der Gesamtsumme wiederum auf höhere Genehmigungswerte für EU-, Nato- und Nato- gleichgestellte Länder zurück.

Erste Post Shipment-Kontrollen
Im Juli 2015 verabschiedete die Bundesregierung Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment- Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten. Danach schuf sie weitere Rahmenbedingungen für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen und leitete konkrete Vorbereitungen dafür ein. Die erste Vor-Ort-Kontrolle im Ausland fand im Mai 2017 statt. Dabei gab es keine Beanstandungen.

Die Prinzipien der deutschen Rüstungsexportpolitik
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Genehmigung für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall - im Lichte der jeweiligen Situation und nach sorgfältiger Prüfung, wobei außen- und sicherheitspolitische Erwägungen in die Entscheidung einfließen. Bei der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen wie auch zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit.

Um Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten transparenter zu machen, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Rüstungsexportbericht für das Vorjahr jeweils vor der Sommerpause zu veröffentlichen und zusätzlich mit einen Zwischenbericht über die Genehmigungszahlen des laufenden Jahres zu informieren. Der Zwischenbericht 2017 ist auf eine viermonatige Periode verkürzt. So wird die parlamentarische Beratung über dessen Inhalt noch in der laufenden Wahlperiode ermöglicht. Mit den Rüstungsexportberichten leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte. Die Rüstungsexportberichte werden dem Deutschen Bundestag übermittelt und anschließend veröffentlicht. (Bundesregierung)