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Berlin, 23.06.2017

Staatstrojaner: Bundestag stimmt Überwachung von Messenger-Diensten zu

Kommunikation über Messenger-Dienste soll künftig überwacht werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie nur zur Terrorbekämpfung zugelassen.

Durch diese Spionageprogramme können künftig verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp aber auch Computer von den Sicherheitsbehörden einfacher überwacht und ausgewertet werden. Die Opposition und Datenschützer bezeichneten die Neuregelungen jedoch als verfassungswidrig: Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung werde weit in den Bereich des privaten Lebens eingegriffen.