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ENERGIE & ROHSTOFFE


Grafik zur Einordnung der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen © BWE
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Berlin, 10.10.2018

Prüfung der Schallemissionen von Windenergieanlagen in Deutschland etabliert – Strenge Grenzwerte der TA Lärm werden eingehalten

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formuliert in ihrem neuen Bericht „Leitlinien für Umgebungslärm“ Empfehlung hinsichtlich der Schallemissionen verschiedener Alltagssituationen – unter anderem auch für die Windenergie. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) ordnet diese Empfehlungen in den aktuellen regulatorischen Rahmen in Deutschland ein.

Die WHO empfiehlt in ihrem Bericht, dass Schallemissionen aus Windenergieanlagen in der unmittelbaren Nähe von allgemeinen Wohngebieten unter Tag einen Wert von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Für den Betrieb von Windenergieanlagen bei Nacht erteilt die WHO keine explizite Empfehlung.

„In Deutschland sind die Schallemissionen von Windenergieanlagen bereits heute ein wichtiger Bestandteil der Immissionsrechtlichen Prüfung. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanalgen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. In Teilen gehen die aktuellen Richtlinien der TA Lärm deutlich über die Empfehlungen der WHO hinaus. So bestehen klare Richtwerte für Schallemissionen aus Windenergieanlagen bei Nacht, die in allgemeinen Wohngebieten bei 40 dB(A) liegen. Der Schutz von Anwohnern ist also bereits heute gelebte Praxis“, kommentiert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie (BWE).

Die seitens der WHO ausgesprochenen Empfehlungen zur Windenergie müssen außerdem im Kontext der Gesamtpublikation verstanden werden. Die WHO-Publikation untersucht die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt, Windenergie und Freizeitlärm und gibt jeweils spezifische Empfehlungen. Dabei wird unterschieden, welche Maßnahmen dringend empfohlen werden („strong recommendation“) und welche fakultativ sind („conditional recommendation“). Während die Empfehlung in den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und Freizeitlärm als dringend kategorisiert sind, stellt die WHO deutlich klar, dass die Empfehlungen zur Windenergie nur einen fakultativen Charakter haben. Von den im Bericht untersuchten Lärmquellen ist die Windenergie damit der schwächste Lärmemittent.

Zur Erklärung dieser Einordnung schreibt die WHO, dass die vorhandene Daten- und Forschungslage zu Windenergieanlagen nicht ausreicht, um fundierte Aussagen zu treffen. Aufgrund der resultierenden geringen Prognosesicherheit räumt die WHO ferner ein, dass die Empfehlungen zu Windenergieanlagen in gewissen Situationen nicht anwendbar sind. Damit schwächt die WHO ihre eigenen Aussagen bereits im Vorwort des veröffentlichten Berichts ab.

„Windenergieanlagen aus dem Zusammenhang der WHO-Studie herauszureißen und in den alleinigen Fokus zu stellen ist nicht zulässig. Erst vor wenigen Tagen hat die Branche auf der WindEnergy2018 gezeigt, dass weiter kräftig und erfolgreich daran gearbeitet wird, dass Windenergieanlagen durch technische Innovationen noch ruhiger und leiser preiswerten CO2-freien Strom für immer mehr Menschen produzieren,“ sagt Wolfram Axthelm. (Quelle: Bundesverband WindEnergie e. V.)

www.wind-energie.de