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Brüssel, 29.06.2019

Neue ethische Leitlinien für Künstliche Intelligenz vorgelegt

Eine von der EU-Kommission berufene unabhängige Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (KI) hat weitere ethische Leitlinien für die Entwicklung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Die insgesamt 33 Anforderungen unterstützen einen auf den Menschen ausgerichteten Ansatz in der Künstlichen Intelligenz und berücksichtigen, dass Künstliche Intelligenz zu den transformativsten Technologien für Innovation und Produktivität zählt.

„Die von den Sachverständigen vorgelegten neuen Empfehlungen leisten einen wesentlichen Beitrag zu unserer fortlaufenden gemeinsamen Arbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, um die Entwicklung einer vertrauenswürdigen KI zu gewährleisten wie die Nutzung bahnbrechender Technologien, die die Privatsphäre achten, Transparenz schafft und Diskriminierung vorbeugt. ?Auf diese Weise können Technologien der Künstlichen Intelligenz zu einem echten Wettbewerbsvorteil für die europäischen Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes werden“, sagte die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel.

Um die Ethikleitlinien für vertrauenswürdige KI zu prüfen und weiterzuentwickeln, können Organisationen in der gesamten EU nun die Bewertungsliste für die Schaffung vertrauenswürdiger KI, die Teil der Leitlinien sind, testen. Mehr als 300 Organisationen haben bereits ihr Interesse bekundet. Die Online-Umfrage zu dieser Liste läuft bis zum 1. Dezember 2019. Veröffentlicht wird das Ergebnis Anfang 2020.

Die aktuellen Empfehlungen ergänzen ihre in diesem April veröffentlichten Ethik-Leilinien. Die 52 Experten präsentieren die erweiterten Empfehlungen nun den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten bei der Versammlung der Europäischen KI-Allianz in Brüssel. Der Beitrag der Sachverständigen ist Teil umfassenderer Anstrengungen zur Förderung der europäischen KI-Industrie bei gleichzeitiger Gewährleistung eines angemessenen Rechtsrahmens.

Die Experten unterstützen eine risikobasierte KI-Governance, einschließlich einer umfassenden Darstellung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, sowie eine Möglichkeit, regulatorische „Sandkästen“ zu nutzen, um Innovationen zu fördern und die Gesellschaft vor unvertretbaren Nachteilen zu schützen.

Die Leitlinien und die heutigen Empfehlungen folgen der europäischen Strategie zur künstlichen Intelligenz, in der vorgeschlagen wird, die öffentlichen und privaten Investitionen in KI in den nächsten zehn Jahren auf 20 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen.

Cybersicherheit

Ebenfalls mehr Rechtssicherheit wird es bei der Cybersicherheit bei Online-Diensten und Gebrauchsgütern geben. Ab dem 27.06.2019 treten die neuen Vorschriften zu Cybersicherheit in Kraft. Sie sehen einen gesetzlichen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen vor und stärken das Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit. Darauf hatten sich die EU-Institutionen im vergangenen Dezember geeinigt.

„?Der digitale Binnenmarkt kann nur dann Wirklichkeit werden, wenn er robuste Verpflichtungen im Bereich der Cybersicherheit enthält. Diese Kommission hat dafür gesorgt, dass Europa über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, unter anderem durch die Vorlage eines Vorschlags für einen europäischen Zertifizierungsrahmen und durch die Finanzierung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts. Die Arbeit an der 5G-Sicherheit ist eine besondere Priorität, da sie das Potenzial hat, alle Aspekte unserer Zukunft zu beeinflussen“, sagte Andrus Ansip, für den Digitalen Binnenmarkt zuständiger Kommissar.

Durch den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung wird die Cybersicherheit von Online-Diensten und Verbrauchergeräten verbessert, indem maßgeschneiderte und risikobasierte EU-Zertifizierungsregelungen eingeführt werden.

"Das EU-Cybersicherheitsgesetz hat gezeigt, dass ein EU-Konzept für die Bewältigung aller Herausforderungen, den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, hat Europa der EU-Agentur für Cybersicherheit ein ständiges Mandat erteilt. Der Rechtsakt zur Cybersicherheit ermöglicht auch eine EU-weite Cybersicherheitszertifizierung. Mit dem Rechtsakt zur Cybersicherheit, der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen und dem vorgeschlagenen Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit haben wir auf der Grundlage unserer demokratischen Werte und des Schutzes der Interessen unserer Bürger ein starkes EU-Muster vorgelegt“, begrüßte Gabriel den Fortschritt.

Gleichzeitig umfasst das neue unbefristete Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit mehr Zuständigkeiten und Ressourcen, um die Mitgliedstaaten besser bei der Bewältigung von Bedrohungen und Angriffen im Zusammenhang

>>> Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (KI)

(Quelle: EU-Kommission)