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© Bundeswehr / Andreas Noll

Berlin, 10.09.2019

Bonn bleibt Hauptdienststelle des Bundesministeriums der Verteidigung

Die Hauptdienststelle des Bundesverteidigungsministeriums hat ihren Sitz weiterhin in Bonn. Das hat das Verwaltungsgerichts Berlin in einem personalvertretungsrechtlichen Verfahren entschieden. Nach dem Berlin/Bonn–Gesetz aus dem Jahr 1994 und dem darauf beruhenden Beschluss der Bundesregierung befindet sich der Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn; ein weiterer Dienstsitz besteht in Berlin. Inzwischen wurden zahlreiche Stellen und Aufgaben des Ministeriums nach Berlin verlagert.

Von den 2.760 Beschäftigten (Stand Mai 2019) des Ministeriums arbeiten inzwischen etwas mehr als die Hälfte (1.424,5) in Berlin. Die Dienststelle in Berlin galt in personalvertretungsrechtlicher Sicht bislang als sog. Nebenstelle, bei der aufgrund eines Beschlusses der Beschäftigten in Berlin ein eigener Personalrat gewählt wurde. Mit Blick auf die Wahlen zur Personalvertretung im nächsten Jahr wollte der Personalrat in Berlin die Feststellung erreichen, dass Berlin inzwischen Hauptsitz der Dienststelle geworden ist und sich in Bonn nur eine Nebenstelle befindet.

Die 71. Kammer wies den Antrag des Personalrats in Berlin zurück. Nach Auffassung der Kammer ist das Verwaltungsgericht Berlin zwar örtlich für die Entscheidung zuständig, weil sich auch in Berlin ein Dienstsitz befindet. Die Entscheidung, wo sich der Hauptsitz des Bundesministeriums befindet, obliege aber allein der Bundesregierung. Die Entscheidung über die Sitzfestlegung sei nach wie vor gültig und ausdrücklich für Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmend, die an den Sitz der Behörde anknüpfen. Eine lediglich faktische Verlagerung der Schwerpunkte oder der Beschäftigtenzahlen ändere daran nichts, solange der Dienstsitz in Bonn als Dienststelle im Sinne des Bundespersonalvertretungsrechts fortbestehe.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Der Verband „International Fire and Rescue Confederation“ möchte auf diesem Gebiet tätig werden.

Beschluss der 71. Kammer vom 10. September2019 (VG 71 K 4.19 PVB)

(Quelle: Verwaltungsgerichts Berlin)