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Sonstige Hilfe

Letzte Aktualisierung: 13.07.2020

Themen-Website zu CONVID-19
Diese Seite wird ständig aktualisiert!

Bonn, News-Aktuell
Die Corona-Krise hat gravierende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, die Gesundheit, die Unternehmen, die Stabilität der Wirtschaft und bestimmt
mittlerweile unseren Alltag. Angesichts dieser besonderen Herausforderungen, die wir alle momentan meistern müssen, möchten wir von Public Security Ihnen unsere Unterstützung zusichern. Dazu haben wir eine Themenwebsite zu Convid-19 eingerichtet, auf der wir "Tipps" und "Services>" veröffentlichen. Dabei geht es uns primär darum, zunächst das eigene Unternehmen sicher durch die Krise zu steuern.

Wir wollen Ihnen hier dazu wichtige Tipps, Services, Adressen und Links bieten aber auch eine Plattform zum Austausch Ihrer Erfahrungen und Lösungen. Dazu können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem (mögl. kostenfreien) Angebot, Know-how, Service zusenden, die wir dann hier veröffentlichen – E-Mail mit dem Kennwort "Convit-19-Service" an:
verlag@public-security.de
Durch den Wegfall wichtiger Messen und eingeschränkter Reisetätigkeit im Aussendienst sind viele Unternehmen betroffen und stehen vor der großen Herausforderung, die Sichtbarkeit und ihren Kundenkontakt trotzdem zu gewährleisten. Wir werden ab sofort verstärkt unsere Internetseite und insbesondere die Social Media nutzen, um über unsere Themen Sichere Gesellschaften zu berichten. Selbstverständlich können wir Ihnen nicht dabei helfen, die Mittel, die die Bundesregierung oder die Länder zur Verfügung stellen wollen und werden, zu beantragen; dazu sind sicher Ihre Bank- und Steuerberater die besseren Ansprechpartner. Aber wir können Ihnen Links anbieten, an welche Stelle Sie sich wenden können.

Angebotsbeschreibung gemäß Angaben des Anbieters, keine Überprüfung und Haftung durch Ziegert Concept und Public Security!


13.07.2020
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet
Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Das neue Portal bietet Corona-Hilfen speziell für klein- und mittelständische Unternehmen
Bei den ersten Onlineplattformen auf denen sich Corona-Hilfen beantragen ließen, gab es viele Probleme. Inzwischen sind die Probleme größtenteil behoben und mit der Corona-Überbrückungsplattform startet der Bund ein weiteres Portal über das vor allem klein- und mittelständische Betriebe Hilfen anfordern können.

Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

2. Selbstständige
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html


29.06.2020
991. Sitzung des Bundesrates am 29. Juni 2020
Zustimmung zu Steuerhilfen im Konjunkturpaket

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Bundesrat)

KUnmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll schon am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Wirtschaft und Verbrauchern helfen
Ziel der Steuerhilfen ist es, die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wiederzubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten.

Befristete Mehrwertsteuersenkung
Um möglichst rasch den Konsum und damit die Binnenwirtschaft anzukurbeln, wird die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 für sechs Monate gesenkt: von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Familienbonus
Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Entlastung für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.

Hilfen für Unternehmen
Unternehmen dürfen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.

Zudem lassen sich Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abschreiben, damit Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben.


20.05.2020
Bund verdoppelt Mittel des Soforthilfeprogramms NEUSTART – Grütters: „Programm hat ins Schwarze getroffen!“

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die Mittel für das Soforthilfeprogramm NEUSTART zunächst um weitere 10 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro verdoppelt.
Ziel des Programms ist es, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnamen angesichts der Coronakrise zu helfen.

Informationen erhalten Sie auf www.neustartkultur.de >>>


12.05.2020
Home Office und Steuer: Was können Arbeitgeber und Finanzamt erstatten?

Quelle: Abraham & Löhr Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin / Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

Während der Corona-Pandemie schicken viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Home Office. Während technisch gut aufgestellte Unternehmen professionelle Ausstattung zur Verfügung stellen, kommen anderswo private Geräte zum Einsatz. Abgesehen vom Thema IT-Sicherheit erhebt sich die Frage nach der Kostenerstattung.

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11.05.2020
Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest

Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.

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11.05.2020
IHK Bonn-Rhein-Sieg: Erster virtueller Finanzierungssprechtag

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet einen ersten virtuellen Finanzierungssprechtag in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank und der Bürgschaftsbank NRW aus. Er findet am Mittwoch, 27. Mai, 10 bis 17 Uhr, statt. „Gerade in diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten drehen sich viele Fragen von Unternehmen um die Themen Finanzierung, Liquidität, Kredite und Hilfsprogramme“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Unternehmer und Existenzgründer können sich im Rahmen des Finanzierungssprechtages kostenlos in terminierten Einzelgesprächen von Fördermittelexperten der NRW.Bank und der Bürgschaftsbank NRW über maßgeschneiderte Finanzierungen ihrer Vorhaben mit öffentlichen Fördermitteln beraten lassen. Auch aktuelle Finanzierungsmöglichkeiten zur Corona-Hilfe werden aufgezeigt. Die Gespräche finden online statt. Interessenten müssen für die Teilnahme nicht vor Ort in die IHK kommen, sondern können sich online in das Gespräch einloggen. Informationen und erforderliche Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492173.

https://www.ihk-bonn.de/index.php?id=649&idkurs=2173


ZENIT GmbH – Zentrum für Innovation und Technik in NRW
Unternehmen-Soforthilfe NRW

Seit dem 19. März 2020 ist die Zenit die zentrale Hotline "Unternehmen-Soforthilfe NRW" im Rahmen des Rettungsschirms der Landesregierung NRW:
Die Telefonnummern und E-Mail Adressen finden Sie hier>>>.
Auch wird Zenit in den nächsten Wochen Konferenzen, Seminare und Projekttreffen in digitaler Form anbieten, mit Tipps und Tools, wie Sie Ihre Kundenkommunikation und Projektbearbeitung in Corona-Zeiten aufrechterhalten können. ZENIT GmbH
Zentrum für Innovation und Technik in NRW
Bismarckstraße 28
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 30004-0
Fax: 0208 30004-60
info@zenit.de
www.zenit.de.
BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice Einleitung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice- Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
https://www.zenit.de/2020/03/20/bmwi-unterstuetzt-kmu-und-handwerk-bei-der-umsetzung-von-homeoffice-einleitung/

Mittelstands- und Wirtschaftsunion
Corona-Hilfe für Selbständige und Unternehmen
Wie es aussieht, ist es gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Das können im Ernstfall sehr hohe Beträge sein und die wegen der Corona-Krise in Probleme geratenen Betriebe zusätzlich finanziell schwer belasten. Wir haben in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt versucht, eine Lösung zu finden, sodass diese zusätzlichen Liquiditätsbelastungen nicht auch noch zu allen anderen Problemen hinzukommen. Ein entsprechend einfaches Formular wird es ab morgen geben. Da wir heute noch nicht wissen, wo dieses im Netz abrufbar sein wird, aber die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist, werden wir das Formular morgen auf unserer Webseite abrufbar machen. Das ist ein großer Erfolg für die MIT! Dafür hatte sich Carsten Linnemann sehr eingesetzt (Die offizielle Mitteilung des GKV-Spitzenverbands als PDF-Download>>>). Wenn Bundestag und Bundesrat entschieden haben, können Selbständige und Unternehmen bald mit Soforthilfen rechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Bei den in dieser Woche fälligen Sozialabgaben (ALV, Rebte, GKV, Pflege), müssen betroffene Arbeitgeber den AN- u AG Anteil nicht an die Sozialversicherungen abführen. (Die Zahlung muss später nachgeholt werden, aber erstmal bleibt die Liquidität im Unternehmen)

IHK-Bonn-Rhein-Sieg
Corona Selbsthilfe Forum für Unternehmer

Die IHK-Bonn-Rhein-Sieg möchte in diesen für uns alle sehr ungewöhnlichen Zeiten Solidarität zeigen:

Dazu hat die IHK-Bonn-Rhein-Sieg eine XING Gruppe Bonn Rhein-Sieg Kreis eingerichtet und möchte ungewöhnliche Lösungen für Unternehmer und Selbstständige finden. Es soll als Plattform für Sie dienen, um einen Austausch zum Umgang mit der Krise zu ermöglichen. Hier können Sie Anfragen und Hilfsangebote einstellen sowie neue Ideen zum Umbau des eigenen Business oder werthaltige Informationen veröffentlichen.
Um Ihnen eine Idee zu geben, worüber man dort sprechen könnte geben wir Ihnen folgende Beispiele:
Welches ist die beste, sicherste Videokonferenztechnik für Teams?
Welche Finanzhilfen gibt es für Unternehmen und Selbstständige?
Welche Beschaffungs-/Finanzierungsformen gibt es um meine Mitarbeiter mit Technik auszustatten und diese immer auf einem modernen Standard zu halten?
Wie kann den „Human Factor“ von virtuellen Veranstaltungen erhalten bleiben? Zum Beispiel durch den Versand von Cateringpaketen oder anderen Dingen an seine Teilnehmer?
Welche neuen Dienstleistungen/Dienstleistungsideen entstehen durch Corona?
Wer kann z.B. in Form adaptiver Fertigung dringend benötigte Ersatzteile, die sonst im Ausland gefertigt wurden, mittels 3D Druck herstellen?

Dieses und noch viel mehr soll in diesem Forum Platz finden.
Jede Krise bietet auch eine Chance und gemeinsam bewältigen wir diese Situation besser.
IHK-Bonn-Rhein-Sieg freut sich auf Ihre rege Beteiligung.


IHK-Bonn-Rhein-Sieg
Gemeinsam für Arbeitgeber: Beratungsangebot der Arbeitsagentur/IHK/HWK zur Kurzarbeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg

Aktuell wollen viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Deshalb agieren die Partner am Arbeitsmarkt gemeinschaftlich, um möglichst vielen Nachfragenden schnelle Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Es ist auch möglich, online die Anzeige zu stellen. Das geht schnell und unbürokratisch. Wir sind weiter für Sie da – per Telefon, per E-Mail und per Post!

WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden ! ! !

Kontaktinformationen für Unternehmen und Betriebe:
Arbeitgeber der Region erreichen die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800 45555 20. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeit sind zu finden unter
http://www.arbeitsagentur.de/ kurzarbeit.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat eine Hotline mit 26 Mitarbeitern für das Thema Kurzarbeiter-geld und eine Service-Email-Adresse eingerichtet. Die Hotline KUG der IHK Bonn/Rhein-Sieg lautet 0228 2284 228. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg Service-Email-Adresse KUG ist unter kurzarbeitergeld@bonn.ihk.de zu erreichen.

Die betriebswirtschaftliche Beratung der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Christian Schmitt ist erreichbar unter 02241 990 -122 oder per Email unter: schmitt@khs-handwerk.de.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu ver-meiden. Betriebe und Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversi-cherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.

Mehr Arbeitgeber profitieren
Im Eilverfahren hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet. Nun können noch mehr Unternehmen und Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können. WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden.

Wer Kurzarbeitergeld erhält
Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einer bzw. einem Beschäftig-ten. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare (unabwendbare) Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann Hochwasser, aber auch eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.

Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld: anzeigen, beantragen, ab-rechnen
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Das geht sehr einfach. Die wichtigen Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/ kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeits-Anzeige und senden sie per E-Mail an die Agentur für Arbeit. Unternehmen und Betriebe, zum Beispiel im Einzelhandel und in der Gastronomie, die noch für den März eine Anzeige über Arbeits-ausfall stellen möchten, müssen diese noch bis Ablauf des Monats, bis zum 31. März einreichen.

Nach der Anzeige kann im zweiten Schritt die Unterstützungsleistung beantragt werden. Hierfür reicht ein zweiseitiger Vordruck, der ebenfalls im Internet bzw. Online-Portal zu fin-den ist. Sowohl die Mitteilung/Anzeige als auch die eigentliche Beantragung von Kurzarbei-tergeld können also schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Im Antrag geben Arbeitgeber an, bei wie vielen Mitarbeitern wie viel Arbeitszeit ausfällt. Für diesen Arbeitsausfall erstattet die Bundesagentur neben der pauschalierten Entgeltersatzlei-tung aktuell auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ob die Voraussetzungen für die Gewäh-rung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sowie die Erstellung einer Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit wird im Regelfall durch die Lohnsoftware der Unternehmen unterstützt. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber.

Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.


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Aufgrund der zur Zeit herrscheden Corona-Krise wurden einige Termine abgesagt bzw. sind verschoben. Bitte informieren Sie auf den entsprechenden Websites!
08.-12.06.2020, Paris
Achtung!
Veranstaltung abgesagt
Eurosatory – International Defence and Security Week
Coges
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16.06.2020, online
Netzwerk-Online-Webmeeting
EnergieAgentur.NRW / Brennstoffzelle & Wasserstoff
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PW: NBWE

18.06.2020, online
Webinar „Sicherheit, Ressourceneffizienz und CO2-Neutralität“
Bosch Energy and Building Solutions
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22.06.2020, online
Homeoffice als neuer Standard der Arbeitswelt
IHK Bonn/Rhein-Sieg
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22.06.2020, online
Sitzung der Expertengruppe Power-to-Gas: „Methanisierung und andere Wasserstoff-Energieträger-Wandlungen
Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff / EnergieAgentur.NRW GmbH
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30.06.2020, online
TÜV Rheinland TechDay
TÜV Rheinland
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Achtung!
Veranstaltung abgesagt

13.-17.07.2020, Hannover
HANNOVER MESSE
Messe Hannover
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01.-03.09.2020, Riyadh, Saudi Arabia
Intersec Saudi Arabia 2020
ACE Group / Messe Frankfurt Middle East

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09.-10.09.2020, Bonn
Zukünftige Energieversorgung für mobile Systeme der Bundeswehr
- versorgungssicher und nachhaltig
dtw-sgw

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21.-23.09.2020, Linstow
22. DWT-Marineworkshop
DWT/SGW
Call für Papers
bis zum 24. April 2020
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22.-23.09.2020, Birmingham
The Security Event
Nineteen Group
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22.-25.09.2020, Essen
Security Essen – Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz
Messe Essen
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24.09.2020, Berlin
IT-Sicherheitsrechtstag 2020 mit Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
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30.09.-01.10.2020, Nürnberg
Feuertrutz 2020 – Internationale Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz
NürnbergMesse GmbH
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13.-17.10.2020, Philadelphia, USA
Interschutz USA
Hannover Messe
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02.-03.11.2020, Berlin
B.KWK-Kongress 2020
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
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02.-04.11.2020, Braunschweig
IBPC-International Battery Production Conference
IBPC, BatteryLab Factory Braunschweig
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05.11.2020, Koblenz
ÖAG für Einsteiger - Geschäfte mit dem Öffentlichen Auftraggeber Bundeswehr
dtw-sgw

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08.-13.11.2020, Frankfurt am Main
Light + Building - Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik
Messe Frankfurt Exhibition GmbH
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25.-26.11.2020, Bonn
BMBF-Innovationsforum „Zivile Sicherheit“
BMBF
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15.03-16.03.2020, Bonn
Wirkung und Schutz – Klassische und künftige Aspekte, Wechselwirkungen und Resilienz
dtw-sgw
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14.-19.06.2021, Hannover
INTERSCHUTZ 2020/21
Deutsche Messe AG
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