Das Magazin für Innere und Äußere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Kritische Infrastrukturen

Die Gesellschaft der sicherheits- und wehrtechnischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen e. V. initiiert und begleitet neben der Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft innovative Industrieprojekte und informiert insbesondere über Fördermöglichkeiten und Kooperationsangebote.

Manfred Kisselbach: "Der Verein bildet Netzwerke aber natürlich müssen die Mitglieder auch kommen, es kann nur etwas bewirkt werden, wenn man miteinander redet.

Köln, 13.09.2011

Preisrecht und Prüfrecht

GSW NRW e.V. - Mitgliedertreffen bei
ELBE Gelenkwellen Service GmbH in Köln

Die Firma ELBE Gelenkwellen Service GmbH im Norden Kölns war der Treffpunkt des dritten Mitgliedertreffens der Gesellschaft der sicherheits- und wehrtechnischen Wirtschaft in NRW e.V. in diesm Jahr. Trotz des sehr speziellen Themas, Vergabe/Preisrecht/Preisprüfung kamen doch überraschend viele Mitglieder, um gemeinsam mit hoch kompetenten Referenten den aktuelle Stand zu erfahren und Erfahrungen auszutauschen.

Uwe Virnich, Geschäftsführer und Peter Schwarz, Leiter Technik/Vertrieb bei ELBE waren die Gastgeber des Mitgliedertreffens


In seiner Begrüßung stellte Gastgeber, Uwe Virnich, Geschäftsführer von ELBE Gelenkwellen Service GmbH, das Unternehmen vor, das heute am Standort Köln eine feste Größe im Arbeitsmarkt darstellt: ELBE ist ein inhabergeführtes, mittelständiges Unternehmen, von seinen Eltern gegründet, und kann 2012 sein 50-jähriges Jubiläum feiern. Mit seinen ca. 80 Mitarbeitern steht das Unternehmen auf zwei Standbeinen:
• Herstellung und Reparatur oder Austausch von Gelenkwellen sowie dazugehöriger Service
• lokaler Handels-Partner von Verschleißteilen für Kfz-Werkstätten im Kölner-Raum

Gelenkwellen sind wesentlicher Bestandteil des Antriebs, erläuterte Peter Schwarz, Leiter Technik/Vertrieb bei ELBE den Zuhörern. Sie werden in allen Größen mannigfaltig eingesetzt, von Kleinstgeräten bis hin zum Einsatz in Großmaschinen, wie dem Hauptförderantrieb des Braunkohlebaggers oder beim Schiffsantrieb von Tankern. Hauptsächlich werden bei ELBE Prototypen und kleine Serien hergestellt aber auch die Reparatur stellt einen umfangreichen Geschäftsbereich dar. Hauptkunden sind in erster Linie Kommunale Dienst, Landes- und Bundesbehörden, sowohl national als auch international und die private Wirtschaft. Besonders stolz ist das ISO-zertifizierte Unternehmen darauf, dass 25 % der Mitarbeiter im eigenen Betrieb ausgebildet wurden. Im Bereich Wehrtechnik gibt es eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr bereits seit 1982 und der HIL seit 2005.

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Der folgende Vortrag von Frau LRDir'in Regina Dornieden, Teamleiterin T1.1 beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), behandelte das Thema Preisrecht nach VO PR Nr. 30/53 unter besonderer Betrachtung von Verträgen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Aufträge der öffentlichen Hand unterliegen vielfach besonderen preisrechtlichen Vorschriften, die auch für Unterauftragnehmer gelten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften über das öffentliche Preisrecht der VO PR 30/ 53 und den LSP (Leitsätzen für die Preisermittlung) überwachen sogenannte Preisprüfungsbehörden. Auftragnehmer müssen bei nachgewiesenen Preisverstößen mit nachträglichen Rückzahlungen rechnen.

Bei einer öffentlichen Ausschreibung, wird der Preis, den der Bieter nennt und der sich in der Ausschreibung als wirtschaftlichster herausstellt, als Marktpreis angesehen. Sollte der Zuschlag jedoch im Wege einer freien Vergabe erfolgen und sich der Bieter dem Preisrecht unterwerfen, dann unterliegt der von ihm genannte Selbstkostenpreis der Überprüfung.

Wenn der Vorrang von Marktpreisen nicht zum Tragen kommt und deshalb die Kalkulation und Preisbildung des Bieters aufgrund von Selbstkosten zu erfolgen hat, ist bei dem Selbstkostenpreis zwischen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis zu unterscheiden.

Jeder Prüfer geht nach der "Preistreppe" nach VO PR 30/ 53 vor.

Die Vorgehensweise der Prüfung wurde während des Vortrags sehr engagiert und kontrovers diskutiert. Frau Dornieden wies bei der Beurteilung zu vorgetragenen "Problemfällen" aus der Praxis auf den umfangreichen Ermessensspielraum sowie das Prüf- und Festlegungsrecht der einzelnen Bundesländer hin. In der Praxis hat sich jedoch eine logische und fundierte Argumentation als erfolgreich erwiesen.


Neue Entwicklungen im Preisrecht wurden im Nachfolgenden Vortrag von Prof. Dr. Andreas Hoffjan behandelt. Hoffjan ist Professor für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund und hat mehrere Bücher und zahlreiche Beiträge in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern und Fachzeitschriften veröffentlicht.

Nach der Vorstellung des Lehrstuhls, der Forschung im Bereich öffentliches Preisrechts und sich damit befassende Promotionsvorhaben ging er auf die Auswirkungen des BilMoG (Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts) auf das Preisrecht ein. Die Auswirkungen des BilMoG auf das Preisrecht stammen aus dem Jahr 1953.

Grundlage für die Berechnung von Rüstungsaufträgen ist seit 1989 die sogenannte "Bonner-Formel". Ein ZEW-Gutachten von 2005 kritisiert die "Bonner-Formel":

Vernachlässigung der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen derAuftragnehmer
Keine hinreichende Unterscheidung zwischen Gewinnen und Zinsen aufgrund der einheitlichen Verzinsung des Betriebsnotwendigen Kapitals
Verknüpfung der Risikozuschläge mit dem Leistungsgewinn, nicht mit dem gebundenen Kapital

Anlass zu diesem Gutachten war Infragestellung der Angemessenheit des kalkulatorischen Höchstsatzes vor dem Hintergrund eines längerfristigen Rückgangs des Zinsniveaus.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den Kapitalkosten das Niveau des nach LSP anzusetzenden Zinses gegenwärtig in vielen Fällen zu hoch ist. So sollten die LSP moderniersiert bzw. an die heutige Zeit angepasst werden.


Im letzten Vortrag konnte Dipl.Kfm. Karsten Kisselbach, ERP Project Manager bei der TGE Gas Engineering GmbH, über Erfahrungen mit Preisprüfungen aus der Praxis berichten.
Der Preisprüfungsprozess beginnt mit einem Prüfungsersuchen vom Auftraggeber an die Preisüberwachungsstelle (PÜ). So sollten Unternehmen schon direkt am Anfang auf den Prozess der Preisprüfung eingehen. Die Erfahrung zeigt, dass man unbedarft schnell in eine Falle läuft, da der Preisprüfungsprozess kaum zu durchschauen ist. Daher ist man klug beraten, sich bei Angebotsaufforderung Checklisten zu zulegen. Zudem sollten Projektordner angelegt werden. Der Prozess kann bis zu 5 Jahren von der Idee bis zur Verwertung dauern.

Kisselbach kommt zu dem Fazit: Preisprüfungen bedeuten für Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand aber dieser Aufwand lohnt sich. Er gibt Firmen den Rat, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, sich Informationen in Seminaren und Foren zu besorgen und ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren.


Das Ende der Veranstaltung gab Gelegenheit, sich bei einem Imbiss über eigene Erfahrungen mit der Preisprüfung untereinander auszutauschen. (zi)

Die Vorträge der Referenten sind als PDF bzw. PowerPoint-Dateien beim Verein anzufordern.

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