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ENERGIE & ROHSTOFFE

© Public Security

Berlin, 01.07.2020

Weg frei für den Kohleausstieg

Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg für den Kohleausstieg frei gemacht. In seiner Sitzung am Mittwoch stimmten die Abgeordneten für die zwei maßgeblichen Gesetze in geänderter Fassung, die den Übergang in die Nutzung anderer Energieträger ebnen sollen. Zum einen beschlossen sie mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturstärkung (19/13398). Die Fraktionen von AfD und FDP stimmten mit Nein, die Linksfraktion enthielt sich. Zum anderen votierten die Abgeordneten mit den Stimmen der Regierungskoalition für das Kohleausstiegsgesetz (19/17342), das alle anderen Fraktionen ablehnten. Mehrere Oppositionsanträge zu dem Thema fanden keine Mehrheit.

Vertreter von CDU/CSU und SPD würdigten den erzielten Kompromiss als erfolgversprechenden Dreiklang von Kohleausstieg, Versorgungssicherheit und der Sicherung des Wettbewerbsstandorts. Unter anderem erwähnte ein Unions-Vertreter Nachbesserungen in den Regeln zur Kraft-Wärme-Kopplung, die den Umstieg auf diese Technologie erleichtern und beschleunigen sollen. Andere Redner wiesen auf das nun festgeschriebene Ziel eines 65-Prozent-Anteils erneuerbarer Energien bis 2030 hin und auf die Maßnahmen, die zur Beschäftigungssicherung in den Tagebauregionen getroffen würden.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Kohleausstieg als sinnlos. Darüber hinaus sei der Weg aus der Kohle nicht marktwirtschaftlich geregelt worden, die Versorgungssicherheit werde beschädigt und der Strompreis explodieren. Die FDP-Fraktion wunderte sich über das explizite Festschreiben der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II, während die Linksfraktion erneut darauf pochte, früher als 2038 aus der Kohle auszusteigen. Wie die Grünen-Fraktion kritisierten sie die geplante Inbetriebnahme eines neuen Werks in Datteln. Die Grünen prangerten außerdem die ihrer Ansicht nach viel zu hohen Entschädigungen an Kraftwerkskonzerne an; sie rechneten eine Summe von insgesamt fast acht Milliarden Euro vor.

Der Bundestag soll am Freitag über das Paket abstimmen. Ausgeklammert werden dann die öffentlich-rechtlichen Verträge, mit denen die Entschädigungen an die Kraftwerkkonzerne beziffert werden sollen. Sie sollten im Herbst unterzeichnet werden, zuvor werde es vermutlich eine öffentliche Anhörung dazu geben, hieß es von Unionsseite. Beim Strukturstärkungsgesetz geht es um die Unterstützung für die Reviere, die vom Kohle-Aus betroffen sind - die Lausitz, Mitteldeutschland und das Rheinland. Von den zugesagten Hilfen sollen 14 Milliarden Euro direkt an die Länder gezahlt werden, 26 Milliarden über den Bund in Projekte investiert werden. Das zweite Gesetz regelt den Kohleausstieg als solchen für Braun- und Steinkohle. An einem Kompromiss für letztere Branche war lange gefeilt worden. Der Weg aus der Steinkohle soll über Ausschreibungen laufen: Unternehmen können sich an Ausschreibungsrunden bewerben, den Zuschlag erhält, wer am wenigsten Entschädigung fordert.

(Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 695)