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Berlin, 30.08.2015

Erweiterte Sicherheitskontrollen an Flughäfen

Ab dem 01. September 2015 treten ergänzende Sicherheitsvorschriften der EU-Verordnung Nr. 185/2010 in Kraft, die die Kontrolle von Fluggästen und ihres mitgeführten Handgepäcks an allen europäischen und deutschen Flughäfen betreffen.

Danach werden die Passagiere und ihr mitgeführtes Handgepäck einschließlich elektronischer Geräte wie Laptops, Tablets oder Mobiltelefone auf Spuren von Sprengstoffen stichprobenartig kontrolliert. Dies erfolgt mittels spezieller Probenehmer (z.B. Papierstreifen oder Wischpads), mit denen der Fluggast oder das Handgepäck an bestimmten Stellen abgestreift wird. Die anschließende chemische Analyse der Proben vor Ort ermöglicht die Feststellung von Spuren sprengstoffverdächtiger Zusammensetzungen. Durch die Regelungen sollen die Möglichkeiten zur Feststellung von Sprengstoffen weiter verbessert werden.

Möglichst geringer Aufwand für Fluggäste
Um den Aufwand für die Fluggäste so gering wie möglich zu halten, werden die Kontrollabläufe angepasst. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es durch die zusätzlichen stichprobenartigen Kontrollen teilweise zu einem erhöhten Aufwand und längeren Wartezeiten für die Fluggäste kommen kann.