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ENERGIE & ROHSTOFFE

Berlin, 22.12.2015

Erhöhte Zuschüsse bei Modernisierung von Heizungsanlagen ab 1. Januar 2016

Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm. Weiterhin wird ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gewährt.

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss nachstehende Kriterien erfüllen:
• Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl);
keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie;
• es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Bei der Optimierung der gesamten Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
• Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
• Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
• Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).

Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Die geeigneten Formulare werden ab Mitte Januar zum Download zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat diesbezüglich eine Pressemitteilung veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Der Antrag auf Gewährung eines Zusatzbonus nach dieser Richtlinie kann nur für Vorhaben gestellt werden, für die eine Förderung nach den MAP-Richtlinien ab dem 1. Januar 2016 beantragt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier.