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Berlin, 06.04.2016

Jahresabrüstungsbericht 2015 – Beitrag für eine sichere Welt

Abrüstung und Rüstungskontrolle sind für die Bundesregierung wesentliche Elemente der Sicherheitspolitik. Der im Kabinett behandelte Jahresabrüstungsbericht fasst die Meilensteine des Jahres 2015 zusammen. So gelang mit der Wiener Vereinbarung zum iranischen Nukleardossier ein historischer Erfolg.

Die Bundesregierung hat den Jahresabrüstungsbericht 2015 im Kabinett behandelt. Dieser stellt Leitlinien und inhaltlichen Schwerpunkte der deutschen Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik für den Berichtszeitraum 2015 dar.

Wiener Vereinbarung mit Iran
Im Jahr 2015 gelang mit dem Abschluss der Wiener Vereinbarung mit Iran ein historischer Erfolg. Es wird jetzt sichergestellt, dass das iranische Nuklearprogramm – nachprüfbar – ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Kernelemente der Wiener Vereinbarung sind technische Beschränkungen für das iranische Anreicherungsprogramm und für Kernreaktoren sowie ein spezifisches und weitreichendes Transparenzregime.

Nuklearwaffen und Chemiewaffen im Blick
Ungelöst hingegen bleibt im Nuklearbereich die Herausforderung der internationalen Staatengemeinschaft durch das nordkoreanische Nuklearprogramm. Der vierte Atomtest am 6. Januar 2016 und der Abschuss einer Trägerrakete haben gezeigt, dass das Regime mit allen verfügbaren Ressourcen und gegen alle internationalen Verpflichtungen weiter an seinen nuklearen Fähigkeiten arbeitet und auch sein Raketenprogramm vorantreibt.

Die Bundesregierung engagiert sich für die bessere Sicherung der Nuklearanlagen der Ukraine. Deutschland hat hier als Vorsitz in der G7-Gruppe der Globalen Partnerschaft eine Koordinierungsrolle übernommen und verbessert über die Gesellschaft für Reaktorsicherheit den Schutz dortiger Kernkraftwerke.

Die 2015 abgeschlossene Vernichtung der – gemeldeten – syrischen Chemiewaffenbestände ist ein Erfolg für das Chemiewaffenübereinkommen und die mit seiner Umsetzung betraute Organisation für das Verbot chemischer Waffen. Deutschland hat hierzu Beiträge geleistet. Bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten im niedersächsischen Munster wurden chemische Waffen zerstört.

Konventionelle Rüstungskontrolle und Weiterverbreitung von Kleinwaffen
Die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ist ein zentrales und unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Umsetzung der wichtigsten Abkommen im konventionellen Bereich – Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, Wiener Dokument 2011, Vertrag über den Offenen Himmel – erfolgte bisher nicht in der Weise, wie die Bundesregierung es für wünschenswert hält.

Als Vorsitz in der G7-Gruppe für Nichtverbreitung hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass neben der Proliferation von Massenvernichtungswaffen auch die Proliferation von Kleinwaffen konsequenter bekämpft wird. Oberstes Ziel ist, die Partner in die Lage zu versetzen, Waffen besser zu sichern, illegale Waffenströme zu verfolgen und Waffen schließlich auch zu vernichten. 2015 gelangen wichtige Schritte bei der Umsetzung des am 24. Dezember 2014 in Kraft getretenen Vertrags über den Waffenhandel.