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Brüssel, 27.06.2016

Europäische Grenz- und Küstenwache: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat im Namen des Rates den mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromisstext über den Vorschlag für eine Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache bestätigt. Rat, Parlament und Kommission hatten die Einigung am 21. Juni erzielt. Diese Einigung steht im Einklang mit dem Ersuchen des Europäischen Rates, dass die Verhandlungen über dieses Dossier vor Ende des niederländischen Vorsitzes abgeschlossen werden.

Das Der niederländische Minister für Migration und Präsident des Rates Klaas Dijkhoff begrüßte die Einigung: "Wir benötigen dringend eine europäische Grenz- und Küstenwache, um unsere gemeinsamen Außengrenzen strukturiert zu verstärken. Mit besseren Grenzkontrollen haben wir mehr Kontrolle über die Migrationsströme und sorgen wir für mehr Sicherheit für unsere Bürger. Ich bin davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sich bemüht haben sicherzustellen, dass die europäische Grenz- und Küstenwache ihre Tätigkeit möglichst bald aufnehmen kann.“

Die vorrangige Aufgabe der europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, in gemeinsamer Verantwortung das integrierte europäische Grenzmanagement an den Außengrenzen zu gewährleisten und praktisch durchzuführen, um dadurch die Migration wirksam zu steuern und innerhalb der EU – unter Wahrung der Freizügigkeit in der EU und unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte – ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Sie wird aus einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die bestehende Agentur Frontex mit erweiterten Aufgaben) sowie nationalen, für das Grenzmanagement zuständigen Behörden bestehen. Die neue Agentur würde den Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten auf die Entwicklung einer operativen Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement und auf die Unterstützung aller betroffenen Mitgliedstaaten bei deren Umsetzung legen.

Zu den Maßnahmen im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgabe zählen

die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf die Grenzkontrollkapazitäten der Mitgliedstaaten;
die Organisation von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken zur Stärkung der Kapazität der Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Kontrolle der Außengrenzen und zur Bewältigung der Herausforderungen an den Außengrenzen im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung oder grenzüberschreitender Kriminalität;
die Unterstützung der Kommission bei deren Koordinierung von Teams zur Unterstützung des Migrationsmanagements, wenn ein Mitgliedstaat an bestimmten Brennpunkten seiner Außengrenze (Hotspots) einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck ausgesetzt ist;
die Gewährleistung der praktischen Durchführung von Maßnahmen im Fall von Situationen, die ein dringendes Handeln an den Außengrenzen erfordern;
die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung im Rahmen von Such- und Rettungsaktionen für in Seenot geratene Personen bei Grenzüberwachungseinsätzen auf See;
die verpflichtende Bündelung der Humanressourcen durch den Aufbau eines Soforteinsatzpools von mindestens 1500 Grenzschutzbeamten;
die Ernennung von Verbindungsbeamten der Agentur in den Mitgliedstaaten;
die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen und -einsätzen;
die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten durch die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen diesen und den Mitgliedstaaten beim Grenzmanagement.

Zur besseren Bestimmung der Aufgaben der Küstenwache wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen Agenturen angestrebt. Aus diesem Grund werden die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auf die neue europäische Grenzwache abgestimmt.

Weiteres Vorgehen
Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

>>> www.consilium.europa.eu/press