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Berlin, 06.07.2016

Vorsitzender des Verteidigungsausschusses für Beteiligung von Verteidigungspolitikern am Parlamentarischen Kontrollgremium

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages,Wolfgang Hellmich (SPD) regt an, in der kommenden Legislaturperiode auch Mitglieder des Verteidigungsausschusses am Parlamentarischen Kontrollgremium zu beteiligen: „In der laufenden Legislaturperiode ist keinMitglied des Verteidigungsausschusses im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) vertreten. Dies ist – auch auf Grund der Tatsache, dass das PKG die Nachrichtendienste des Bundes einschließlich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) überwacht – unverständlich. Ich halte es daher für dringend geboten, dass nebenMitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages auch Mitglieder des Verteidigungs-, des Rechts- sowie anderer relevanter Ausschüsse dem PKG angehören sollten. Ein ´verkleinerter Innenausschuss` plus Beteiligung einiger, weniger anderer Ressorts wird der Rolle des PKG nicht gerecht."

In vielen anderen europäischen Ländern ist die Beteiligung von Verteidigungspolitikern üblich; in Frankreich hat die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses beispielsweise auch den Vorsitz des Gremiums für die Kontrolle der Nachrichtendienste inne.

DieMitglieder des PKG werden zu Beginn der jeweiligenWahlperiode aus den Reihen des Bundestages gewählt. Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des PKG bestimmt der Bundestag. Momentan sind mit den Abgeordneten Hahn, Grund und Ströbele Vertreter der Ausschüsse für Auswärtiges, Sport sowie Recht- und Verbraucherschutz im PKG vertreten; die übrigen sechs Mitglieder sind zugleich Mitglieder des Innnenausschusses.

Hellmich weist zudem darauf hin, dass auch in den vergangenen beiden Legislaturperioden mit dem damaligen Bundesagstabgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) lediglich einMitglied des Verteidigungsausschusses im PKG vertreten war.
„Angesichts des Ineinanderfließens von innerer und äußerer Sicherheit und der großen Bedeutung unserer Nachrichtendienste ist ein besseres Zusammenwirken von Innen- und Verteidigungspolitik dringend geboten“, so Hellmich.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist seit 2009 verfassungsrechtlich in Artikel 45 d des Grundgesetzes verankert und muss dem Bundestag jeweils zur Mitte und am Ender der Wahlperiode Bericht erstatten..