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ENERGIE & ROHSTOFFE

Berlin, 18.07.2016

717 Betriebe von EEG-Umlage entlastet

717 energieintensive Unternehmen sind im vergangenen Jahr von der Zahlung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung ganz oder teilweise befreit worden. Insgesamt 775 Unternehmen hätten einen Antrag gestellt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/9112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8751). Die finanzielle Entlastung dieser Unternehmen habe 2014 bei 3,3 und 2015 bei 3,4 Milliarden Euro gelegen.

Die Rabatte für die Industrie werden auf alle anderen, nicht privilegierten Stromkunden umgelegt. Werden im kommenden Jahr weitere Unternehmen begünstigt, müssten die privaten Haushalte und Kleinverbraucher mit steigenden Netzentgelten rechnen.

Den größten Rabatt bekommen Firmen, die jährlich mindestens zehn Gigawattstunden Strom in über 8.000 Arbeitsstunden verbrauchen. Sie zahlen dann lediglich 10 Prozent der eigentlich fälligen Netzentgelte. Wird die gleiche Menge Strom in mindestens 7.000 Arbeitsstunden verbraucht, müssen sich die entsprechenden Firmen mit mindestens 20 Prozent der üblichen Netzentgelte an den Kosten beteiligen.

Seit Juli werden Industriebetriebe nicht mehr komplett befreit. So hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die vorherige Regelung gekippt. Zudem hatte zuvor auch die EU-Kommission angekündigt, ein Beihilfeverfahren zu eröffnen. Sie sah wettbewerbsrechtliche Probleme und vermutete in der Befreiung eine unerlaubte staatliche Beihilfe. (Quelle: Bundestag/hib/HLE)