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Berlin, 12.10.2018

Projekt zur Gesichtserkennung erfolgreich – Testergebnisse veröffentlicht - Systeme haben sich bewährt

Am 31. Juli 2018 endete der Test der Gesichtserkennungssysteme am Bahnhof Berlin-Südkreuz. Die jetzt abgeschlossene Auswertung der Testergebnisse zeigt, dass Gesichtserkennungssysteme in Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können.

Egal ob eine oder mehrere Personen den Testbereich durchschreiten, die Personen eine Brille oder einen Schal tragen, die Systeme erkennen Gesichter zuverlässig. Sie funktionieren bei Tag und Nacht - sowohl mit guten Vergleichsbildern als auch mit Bildern schlechterer Qualität.

Auf Grundlage der Testergebnisse ist Bundesinnenminister Horst Seehofer im Hinblick auf eine mögliche Einführung in der Zukunft zuversichtlich: „Die Ergebnisse zeigen, dass die Technik zur Gesichtserkennung unsere Polizistinnen und Polizisten im Alltag erheblich unterstützen kann. Die Systeme haben sich in beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breite Einführung möglich ist. Wir können damit in bestimmten Bereichen die Polizeiarbeit noch effizienter und effektiver gestalten und damit die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Die durchschnittliche Trefferrate liegt bei dem besten getesteten System unter realistischen Testbedingungen bei über 80%. Das heißt: In über 80% der Fälle wurden die Testpersonen durch die Systeme zuverlässig erkannt. Weitere Optimierungen und höhere Trefferraten sind technisch möglich. Die Falschtrefferraten (z.B. System erkennt Person A, es handelt sich jedoch um Person B) liegen durchschnittlich bei unter 0,1%. Das bedeutet, dass bei 1000 Abgleichen auf einem Bahnhof lediglich ein einziger Abgleich durch das System fehlerhaft erkannt wird. Dieser Wert lässt sich aber durch Kombination verschiedener Systeme technisch auf bis zu 0,00018% und
damit auf ein verschwindend geringes Maß reduzieren. Die Systeme haben sich damit für einen Einsatz im Polizeialltag bewährt

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, sagt: „Die Technik erleichtert es, Straftäter ohne zusätzliche Polizeikontrollen zu erkennen und festzunehmen. Dies bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn.“

Die getesteten Systeme sollen dabei jedoch nur alarmieren, nicht entscheiden. Einer Alarmierung folgt in jedem Fall eine Bewertung durch Polizistinnen oder Polizisten, ob der automatisch generierte Treffer ein polizeiliches Einschreiten erfordert und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Tests ist nun zu entscheiden unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik künftig zum Einsatz kommen soll. Hierbei müssen auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Die dafür erforderlichen Gespräche werden jetzt zeitnah aufgenommen. Der Bundesinnenminister spricht sich dafür aus, im Falle einer Einführung zunächst eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz zu
schaffen, aus der die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung klar hervorgehen.

Hintergrundinformationen:
Im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei und Deutsche Bahn AG wird der Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke erprobt. Das Bundeskriminalamt berät hierbei. Das Projekt „Intelligente Videoanalyse“ gliedert sich in zwei Teilprojekte:
Im ersten Teilprojekt wird der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet. Eine inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG besteht hier nicht, sie stellt lediglich die bestehende technische Infrastruktur zur Verfügung. Das Teilprojekt 1 hatte am 1. August 2017 begonnen und endete nach einem Jahr am 31. Juli 2018. In diesem Erprobungszeitraum konnten Jahreszeiten, Witterungsbedingungen und Lichtverhältnisse umfassend abgebildet werden. Der Test erfolgte auf Grundlage eines detaillierten Datenschutzkonzeptes. Bei der biometrischen Gesichtserkennung wurde nicht von jeder Person die Identität festgestellt. Vielmehr fand - ungeachtet der Identität der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer - ein Abgleich mit einer Testdatenbank statt. Die freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten zuvor schriftlich in die Teilnahme eingewilligt.
Im zweiten Teilprojekt sollen voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei erprobt werden. Dabei sollen u.a. Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden. Die Federführung für dieses Teilprojekt liegt bei der Deutsche Bahn AG..

Der Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums zum Test der Gesichtserkennungssysteme steht auf www.bundespolizei.de zum Download bereit.

(Quelle: BMI)

www.bmi.bund.de