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Wolfgang Bosbach, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der renommiertesten Innenexperten Deutschlands.
Foto: © KÖTTER Services.

Essen/Berlin, 24.04.2019

Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche: Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant

Innenexperte Wolfgang Bosbach: „Juristische Rahmenbedingungen nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen sie dringend angepasst werden.“

• Vorzeichen für die von der Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode angepeilte Rechtsreform stehen gut.

• Höhere Qualitätsstandards in gesamter Branche verankern, schwarzen Schafen das Handwerk legen, verstärkte Kooperation von Staat und Privat ermöglichen.

• BDSW-Vizepräsident Friedrich P. Kötter: „Wir müssen Sicherheit neu denken“.

• Staatssekretär a. D. Fritz Rudolf Körper: „Geplantes Gesetz ist eine große Chance. Branche muss Politik und Ministerien mit klaren Zielen hierfür begeistern.“

Die Angst vor Kriminalität ist in Deutschland trotz der seit vielen Jahren rückläufigen Gesamtdeliktzahlen besonders ausgeprägt. Das zeigt eine jüngst ver öffentlichte Studie der Organi sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Liegt die Befürchtung, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden, im OECD-Schnitt bei 34 %, sind es hierzulande 47 %. „Ein erneuter deutlicher Hinweis auf den hohen Handlungsdruck, der aus Sicht der Bevölkerung bei der inneren Sicherheit besteht“, sagt Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe und Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). „Und eine klare Aufforderung an die beteiligten Akteure, Sicherheit neu zu denken.“

Angesichts stetig steigender Herausforderungen u. a. durch Organisierte Kriminalität, Jugend gewalt oder Wirtschaftsspionage bei gleichzeitiger Aufgaben­über lastung der Polizei reiche der Ruf nach mehr Polizeibeamten allein nicht aus. „Neue, intelligente Kooperationen von Staat und Privat sind zusätzlich das Gebot der Stunde“, betont der 52-Jährige. Und einhergehend damit die von der Bundesregierung gemäß Koa li tionsvertrag angestrebte Reform des Rechtsrahmens für die Sicher heitswirtschaft. „Erst diese wird die wiederholt beschworene tragende Rolle der privaten Anbieter für die innere Sicherheit wirklich mit Leben füllen“, ist Friedrich P. Kötter überzeugt. Denn auch wenn die Sicherheitswirtschaft schon heute wichtige Aufgaben übernimmt und bereits vor mehr als zehn Jahren von der Innenministerkonferenz (IMK) als zen traler Pfeiler der Sicherheits architektur an er kannt wurde, bleibe die Dis kus sion um die Weiterentwicklung der inneren Sicherheit trotzdem pri mär auf die staat lichen Organe fokussiert. Darüber hinaus agiere das Sicherheitsgewerbe wei ter auf einem ge setzlichen Flickenteppich mit Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien, bei dem der über 90 Jahre alte § 34a der Gewerbeordnung als primäre rechtliche Basis zudem den tat säch lichen Branchengegebenheiten längst nicht mehr gerecht werde.

„Übergang zum Innenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für den Gesetzesstart“

„Die juristischen Rahmen be din gungen sind nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen sie drin gend an gepasst werden. Außerdem wäre die Poli tik gut beraten öffentliche und private Sicherheit nicht ge trennt, sondern gemeinsam zu be trachten und Verengungen zu vermeiden“, betont Wolf gang Bosbach, Mit glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der renom mier testen Innen ex perten. Die Gesetzesrealisierung in dieser Legis laturperiode, bei der die ver ant­wortlichen Minis te rien Herr des Gesetz ge bungsverfahrens sind, befinde sich auf gutem Weg. Wolfgang Bosbach: „Bekanntlich mahlen die Mühlen des Gesetzgebers lang sam. Mitt lerweile ist allerdings gut ein Drittel der Legislaturperiode vorbei, so dass ich davon aus gehe, dass sich Re gierung und Par la­ment rasch, zügig und konstruktiv mit dem Thema Sicher heits gesetz be schäf tigen werden. Der Zu stän dig keits wechsel vom Bundeswirtschafts- zum Bun­desinnen minis te rium wäre der geeig nets te Zeit punkt für den Start des geplanten Regelungswerkes für die private Si cher heits wirt schaft.“

Branche in der Pflicht: Zentrale Aspekte für die Gesetzgebung in den Fokus rücken

Das Bundes innen minis terium unterstütze dabei die künftige Zustän dig keits über nah me, verdeutlicht Fritz Rudolf Körper, Mit glied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D., die po si ti ven Signale. Mit Blick auf die hiervon und vom geplanten Sicherheitsgesetz ausgehende „riesige Reform chance, die Branche und Politik nutzen sollten“, sieht er speziell die Si cher heits wirt schaft selbst in der Pflicht: „Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Sicherheitsgesetzes ist eine große Chance. Dies muss auch in der Kommunikation der zentralen Punkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die Branche muss Politik und Ministerien mit klar verständlichen Zielen und Inhalten hierfür be geistern.“ Stra te gisch und in der Außenwirkung gehe es um zwei Rich tun gen: Zum ersten, wie an ge führt, die wich tige Funktion der Branche für die Sicherheits archi tektur in der Praxis nachhaltig mit Leben zu füllen. Zum zweiten durch strengere rechtliche Vorgaben höhere Qua li tätsstandards über die gesamte Branche hinweg zu verankern, schwarzen Schafen das Handwerk zu legen und damit erweiterte Kooperationen von Staat und Privat zu ermöglichen.

Wunsch nach höheren Anforderungen für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter

Im Fokus stehen daher verschärfte Zugangsvoraussetzungen zur Branche sowohl für Un ter neh mer als auch Beschäftigte. Stichwort Gewerbe trei bende: „Hier wäre zu begrüßen, wenn die Schaf fung höherer Eintrittsbarrieren, wie sie in der letzten Legislaturperiode eingeleitet wurden, im Gesetz ge bungsprozess berücksichtigt würde. Sämtliche Auflagen für das Betreiben eines Gewerbes müssten natürlich um regelmäßige Über prü fungen er gänzt werden“, sagt Wolfgang Bosbach. In diesem Zuge sollten die Kriterien für aktuelle Sicherheitsunternehmer gleichfalls kritisch auf den Prüfstand kommen. Denn nur so bestehe die wirkliche Chance, das Gewerbe in sei ner gesamten Breite zu einer soliden und hochqualitativen Branche zu machen. „Wir müssen ver hin dern, dass Unternehmer am Markt sind, die weder das notwendige Know-how mitbringen noch die erforderlichen Personal- und Sachmittel nachweisen können, um se riös zu agieren. Ziel sollte es sein nicht den vermeintlichen Erfolg in Dumpingpreisen zu suchen, die wiederum aus schließlich durch Dumpinglöhne möglich sind“, verdeutlicht der Innenexperte.

Stichwort Mitarbeiter: Hier sollten die in der vergangenen Legislaturperiode in Kraft ge tretenen Regelungen gesetzgeberisch gleichfalls möglichst ausgebaut werden. „Ein Ansatzpunkt wäre, die jetzt bereits für bestimmte Tätigkeitsfelder geltende Sachkundeprüfung auf alle Beschäftigten der Si cherheits bran che aus zu weiten und damit die zurzeit bestimmende Unterrichtung bei der IHK ab zu lösen“, erklärt Fritz Rudolf Körper. Einhergehend damit erscheine die Anpassung der Prüfungs ver ordnung durch mehr Praxisbezug sinnvoll. Für spezielle Einsatzgebiete wie kritische oder sen sible Infrastrukturen sollten zudem höhere Qualifikationsanforderungen gelten.

Dauerbrenner Subunternehmer-Einsatz / Vergabe nicht nach dem billigsten Preis

Weiteres Themenfeld ist der „Dauerbrenner Subunternehmer“. „Übermäßige Einsätze von Nach un ternehmern gehören zu den größten Sicher heitsrisiken. Daher sollten sämtliche ange führten Ideen zu Anforderungserhöhungen an Gewerbetreibende, Mitarbeiter etc. möglichst in glei chem Maße auch von Nach­unter neh mern zu erbringen sein“, erklärt Fritz Rudolf Körper. Zu sätz licher Aspekt: Durch die aktuell häufig praktizierte Weitergabe an Sub-Subunternehmer werde für Auftraggeber intransparent, wer am Schluss mit welchen Qualifikationen und Über prü fungen für sie im Einsatz sei. „Ein er heb liches Sicherheits- und Haftungsrisiko. Der ge setz liche Ausschluss von Ketten be auf tra gun gen wäre daher sicher überlegenswert“, unterstreicht der Staatssekretär a. D.

Einhergehend damit tritt die Branche auch für eine Reform der Vergabepraxis ein. „Der Billigste muss nicht der Wirtschaftlichste sein! Die gerade bei der öffentlichen Hand vor herr schen de Praxis, ausschließlich nach dem niedrigsten Preis zu vergeben, ist häufig mit großen Risiken verbunden“, er klärt Wolfgang Bosbach. „Es wäre daher wünschenswert, dass im Zuge einer solch großen Gesetzesanbahnung für die Sicherheitswirtschaft auch die Vergabepraxis inhaltlich mit erörtert und möglichst reformiert würde. Das Bestbieterprinzip, bei dem Qualität und Preis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, bietet hier sehr hilfreiche Ansatzpunkte.“

Über KÖTTER Unternehmensgruppe
Die KÖTTER Unternehmensgruppe ist eine moderne und innovative Firmengruppe mit Stammsitz in Essen, die seit ihrer Gründung im Jahr 1934 in Familienbesitz ist. Als professioneller Facility-Services-Anbieter steht die KÖTTER Unternehmensgruppe für maßgeschneiderte Systemlösungen aus einer Hand, bestehend aus Sicherheitsdienstleistungen, Sicherheitstechnik, Reinigungs- und Personaldienstleistungen. Die KÖTTER Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren rd. 18.500 Mitarbeitern an den mehr als 50 Standorten in Deutsch-land einen Umsatz von 540 Mio. € (Zahlen für 2018).

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(Quelle: KÖTTER GmbH & Co. KG)