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Hamburg, 30.08.2019

BSH veröffentlicht Untersuchungsrahmen für Offshore-Flächen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute, am 30.08.2019, die Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen für Offshore-Windparks veröffentlicht.

Die Dokumente für die Flächen N-3.5, N-3.6, N-3.7, N-3.8 und N-7.2 in der AWZ der Nordsee sowie für die Fläche O-1.3 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee wurden auf der Webseite des BSH (www.bsh.de/flaechenvoruntersuchung) veröffentlicht. Die Flächen sollen in den Jahren 2021, 2022 beziehungsweise 2023 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Untersuchungsrahmen legt Art und Umfang der Untersuchungen und Erkundungen fest, die zur Voruntersuchung einer Fläche für Offshore-Windparks durchgeführt werden. Gleichzeitig regelt er, welche Daten und Berichte auf Grundlage der Untersuchungen erstellt werden. Für die Durchführung und Dokumentation dieser Untersuchungen ist das BSH zuständig.

Grundlage für die Festlegung der Untersuchungsrahmen war eine Beteiligung von Behörden, Verbänden und Unternehmen. Diese konnten zu den geplanten Festlegungen Stellung nehmen und sie in Anhörungsterminen mit den Fachleuten des BSH diskutieren.

Die Untersuchungsrahmen enthalten Festlegungen zu den Bereichen Meeresumwelt, Baugrund, Windverhältnisse, Ozeanographie und Schifffahrt. Die Untersuchungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Flächen angepasst.

Daten, die dem BSH von ehemals auf den Flächen bestehenden Windpark-Projekten überlassen wurden, wurden, soweit möglich, an Stelle von neuen Untersuchungen herangezogen.

Die Ergebnisse der Voruntersuchung vor allem für die Bereiche Meeresumwelt und Schifffahrt sind eine Grundlage für die Prüfung des BSH, ob die Fläche für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet ist. Im Rahmen der Eignungsprüfung führt das BSH auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Der veröffentlichte Untersuchungsrahmen dient auch als Grundlage für die Durchführung der SUP und spezifiziert den Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben.

Flächen, die für die Erzeugung von Windenergie auf See geeignet sind, werden durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Die Informationen aus der Voruntersuchung werden mit der Bekanntmachung der Ausschreibung für die jeweilige Fläche veröffentlicht, sodass Unternehmen auf Grundlage dieser Informationen ihre Gebote erstellen können.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

(Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)