Das Magazin für Innere und Äußere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Kritische Infrastrukturen
Home
© Public Security

Berlin, 13.12.2019

Bundestag beschließt Änderungen des Waffenrechts –
Seehofer: "Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten"

Der Deutsche Bundestag hat den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der im Jahr 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Durch die Richtlinie soll die illegale Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.

Dazu Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Ich bin froh, dass der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen hat, mit dem wir die Sicherheit in unserem Land weiter erhöhen. Für mich ist wichtig: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Deshalb führen wir eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Fest steht aber auch: Die ganz überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer in Deutschland ist rechtstreu und zuverlässig. Das Gesetz berücksichtigt daher die berechtigen Interessen von Sportschützen und Jägern.“

Die wichtigsten Änderungen des Waffengesetzes sind:

Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre durch die Behörde überprüft. Im Gegenzug wird es deutliche Erleichterungen beim Bedürfnisnachweis für Sportschützen geben.
Bestimmte große Magazine werden künftig verboten. Ausgenommen sind Magazine, die vor dem 13. Juni 2017 (dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie) erworben und von ihren Besitzern bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt wurden.
Umgebaute, ehemals scharfe Schusswaffen werden künftig stärker reguliert und anzeige- oder sogar erlaubnispflichtig.
Die Liste der wesentlichen Waffenteile, die besonderen Erwerbsvoraussetzungen unterliegen, wird ergänzt. Die Kennzeichnungsvorschriften für Waffen und wesentliche Teile werden erweitert.
Das Nationale Waffenregister wird so ausgebaut, dass künftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung – behördlich nachverfolgbar ist.

Neben der Richtlinienumsetzung werden weitere für die öffentliche Si-cherheit wichtige Anpassungen des Waffengesetzes vorgenommen. Dadurch wird der Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern erschwert.

So müssen Waffenbehörden künftig bei jeder Zuverlässigkeitsüber-prüfung bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde abfragen, ob dort Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass die betreffende Person Verfassungsfeind oder Extremist ist.
Personen, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind, gelten künftig als in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig, so dass ihnen waffenrechtliche Erlaubnisse verweigert bzw. bereits erteilte Erlaubnisse entzogen werden können. Dies gilt auch, wenn die betreffende Vereinigung noch nicht formell verboten ist.
Die Länder werden ermächtigt, an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzu-richten.

Der Gesetzentwurf enthält nicht nur Verschärfungen, sondern auch Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer. So dürfen Jäger künftig unter er-leichterten Bedingungen Schalldämpfer erwerben. Ferner wird das waffenrechtliche Verbot zur Verwendung von Nachsichtvorsatzgeräten für Jäger aufgehoben, sodass die Länder in Zukunft selbst über deren Zulassung entscheiden können.

Das Gesetz wird noch vor Ende des Jahres dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

www.bmi.bund.de

(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI)