Das Magazin für Innere und Äußere Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Kritische Infrastrukturen
Home

Brüssel, 17.03.2020

Nordmazedonien tritt der NATO als 30. Mitglied bei

Nachdem Spanien als letztes NATO-Mitglied das Protokoll ratifiziert hatte, hat das nordmazedonische Parlament einstimmig nur einen Tag vor der Auflösung des Parlamentes das NATO-Beitrittsprotokoll ratifiziert. Somit wird das Balkanland zum 30. Mitglied der Nordatlantischen Allianz (NATO).

NATO-Generalsekretär Stoltenberg: "Die NATO freut sich darauf, Nord-Mazedonien in den kommenden Wochen im Bündnis willkommen zu heißen." Er wies darauf hin, dass Nord-Mazedonien nach der Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls durch alle NATO-Staaten im Februar 2019 an allen NATO-Tagungen als Eingeladener teilgenommen habe, und sagte, dass Nord-Mazedonien nach der Ratifizierung des Beitrittsprotokolls durch alle Bündnispartner das 30. Mitglied des Bündnisses sei.

Der NATO-Generalsekretär betonte, die Mitgliedschaft in der NATO sei gut für die Stabilität und den Wohlstand in Nordmazedonien und werde zur Sicherheit des westlichen Balkans und des gesamten euro-atlantischen Raums beitragen. Stoltenberg weiter:" Der Beitritt Nord-Mazedoniens zur NATO zeigt, dass sich das Engagement für Reformen auszahlt und dass die Tür zur NATO offen ist.

Zustimmung von Seiten der Bundesregierung

Auf der Regierungspressekonferenz vom 30. Januar informierte Regierungssprecher Seibert, dass die Bundesregierung der Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls zur NATO durch Nordmazedonien zugestimmt habe:

„Das Bundeskabinett hat der Unterzeichnung dieses Protokolls zugestimmt. Wir sind davon überzeugt: Der NATO-Beitritt Nordmazedoniens wird ein Beitrag zur Sicherheit und zur Stabilität nicht nur im euroatlantischen Raum leisten und wird nicht nur die transatlantische Gemeinschaft stärken, sondern er wird auch ein wichtiger Impuls für die weitere Stabilisierung des westlichen Balkans sein. Das ist also eine wirklich gute Nachricht für Europa und für das transatlantische Bündnis.

Wie Sie wissen, war die Voraussetzung für diese nun anstehende NATO-Mitgliedschaft Nordmazedoniens, dass der lange, lange Namensstreit mit Griechenland gelöst werden könnte. Im Juni des vergangenen Jahres haben die beiden Regierungen in Skopje und Athen das sogenannte Prespa-Abkommen geschlossen, um diese Namensfrage zu klären. Das ist ein historisches Abkommen, in dem Skopje und Athen Geschichte geschrieben haben und einen, wie gesagt, über 25 Jahre währenden Streit beigelegt haben.

Die NATO-Staats- und -Regierungschefs haben sich im Juli 2018 infolge dieses Abkommens darauf geeinigt, die Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Regierung in Skopje auszusprechen - vorbehaltlich der innerstaatlichen Umsetzung dieses Abkommens, und die ist nun durch eine Parlamentsabstimmung in Skopje am 11. Januar und eine Parlamentsabstimmung in Athen am 25. Januar erfolgt.“

Weiter führte Regierungssprecher Seibert aus: „Der Beitritt wird dann wirksam, sobald alle NATO-Mitgliedstaaten ihrerseits die Ratifikation des Beitrittsprotokolls angezeigt haben. In Deutschland ist dafür ein Vertragsgesetz notwendig. Wir werden uns als Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieses Vertragsgesetz dann schnell angenommen wird. Ab dem Moment, in dem das Beitrittsprotokoll in Brüssel unterzeichnet worden ist, genießt Nordmazedonien Beobachterstatus im Bündnis.“

In Bezug auf die Integration des Landes in die Europäische Union erklärte Seibert: „Für Nordmazedonien besteht wie für alle Länder des westlichen Balkans die europäische Perspektive. Das heißt, sie haben die Zusage, der EU beitreten zu können, sobald alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Europäische Rat wird frühestens im Juni dieses Jahres entscheiden, ob mit Nordmazedonien EU-Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und die Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist natürlich, dass der Rat dann auch eine hinreichende Erfüllung der Bedingungen feststellt, vor allem eben auch hinreichende Fortschritte bei greifbaren und nachhaltigen Reformen, zum Beispiel bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder der Korruption. Der Rat hat im Juni des vergangenen Jahres einstimmig festgelegt, welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen.“

(Quelle: NATO / Bundesregierung)