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© Foto: Benno Kraehahn

Berlin, 08.05.2020

Bundestag wählt Eva Högl zur neuen Wehrbeauftragten

SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl ist vom Deutschen Bundestags zur neuen Wehrbeauftragten gewählt worden. Sie folgt dem bisherigen Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) im Amt nach. Die Juristin ist als Rechts- und Innenpolitikerin in Erscheinung getreten. Sie war Obfrau ihrer Partei im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur rechtsextremen Terrorgruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), das die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes überwacht. Mit Högl ist nach der Union-Politikerin Claire Marienfeld (CDU, von 1995 bis 2000) zum zweiten Mal eine Frau in das Amt der Wehrbeauftragten gewählt worden.

Der Bundestag hat die SPD-Innenpolitikerin Eva Högl zur neuen Wehrbeauftragten gewählt. Sie wird Amtsinhaber Hans-Peter Bartels (SPD) ablösen.

Eva Högl, in Osnabrück geboren, hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften ihr Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg absolviert, bevor sie von 1999 bis zu ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag 2009 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem als Referatsleiterin arbeitete. Eva Högl hat den umkämpften Wahlkreis Berlin-Mitte zweimal direkt erobert. Seit der Bundestagswahl 2013 ist sie stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Seit November 2019 ist sie zudem Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Die Sozialdemokratin gilt als fleißig, ausdauernd und zuverlässig.

Sie freue sich auf die neue Aufgabe als Wehrbeauftragte, erklärte Högl nach der Wahl im Bundestag. Gegenüber dem ZDF ging die Sozialdemokratin auf die Bedeutung des Dienstes als Soldat ein: „Das ist kein normaler Beruf. Sie sind Gefahren ausgesetzt, sie sind in schwierigen Einsätzen unter harten Bedingungen und das Amt der Wehrbeauftragten dient dazu, die Interessen der Soldatinnen und Soldaten zu vertreten.“

Eva Högl wird das Amt am 21. Mai 2020 übernehmen. „Wir gratulieren Eva Högl herzlich zur Wahl in dieses wichtige und verantwortungsvolle Amt! Wir wünschen ihr von ganzem Herzen Kraft, Entschlossenheit, Glück und Erfolg“, sagt der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner..

In den letzten Tagen hatte der Streit um den Posten des Wehrbeauftragten für Zoff in der SPD, die das Vorschlagsrecht hat, gesorgt: Der über die Parteigrenzen geschätzte Amtsinhaber Peter Bartels hätte sein Amt gerne behalten. Dies wurde jedoch durch die Kandidatur des SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs vereitelt, der aus Frust sogar sein Mandat hinwarf, als er sich nicht durchsetzen konnte. Der Hamburger-Abgeordnete und langjährige Vorsitzende des Seeheimer Kreises, Johannes Kahrs, der seit 22 Jahren im Bundstag saß, wähnte sich aufgrund seiner engen Verbindung zum Militär als potentiellen Nachfolger im Amt des Wehrbeauftragten.

Hintergrund:

Das Amt
Das Amt der Wehrbeauftragten ist kein Organ des Verteidigungsministeriums. Im Grundgesetz wird die Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des Parlaments bezeichnet (Art. 45 b des Grundgesetzes). Ihre institutionelle Anbindung an den Deutschen Bundestag spiegelt die Kontrolle des Parlaments über die Armee wider. Denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.

Die Aufgabe
Die Wehrbeauftragte ist Anwältin der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an sie wenden. Wegen Anrufung der Wehrbeauftragten darf eine Soldatin oder ein Soldat nicht dienstlich benachteiligt werden. Das macht die Wehrbeauftragte zum Garanten des Prinzips der Inneren Führung.

Die Rechte der Wehrbeauftragten
Die Amtsinhaberin hat weitreichende Befugnisse, sie kann auch auf eigene Initiative handeln. So darf sie jederzeit unangemeldet Kasernen besuchen und alle Akten des Verteidigungsministeriums einsehen. Weder der Bundestag noch der Verteidigungsausschuss dürfen ihr in dieser Hinsicht Vorgaben machen. Das ist weltweit einzigartig.

Der Jahresbericht
Einmal im Jahr legt die Wehrbeauftragte dem Parlament einen Bericht über ihre Arbeit vor. Darin sind die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten zusammengefasst, Missstände in der Truppe werden offengelegt. So ergibt sich ein umfassendes Bild vom inneren Zustand der Bundeswehr. Der Jahresbericht wird nach seiner Veröffentlichung im Bundestag debattiert. Außerdem nimmt das Verteidigungsministerium schriftlich Stellung dazu. Auf der Internetseite des Bundestages lässt sich der Jahresbericht der Wehrbeauftragten einsehen.

Die Wahl
Die Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuss sowie die Fraktionen des Bundestages. Die Wehrbeauftragte ist kein Beamter, sie darf zur gleichen Zeit kein anderes besoldetes Amt bekleiden und keinen anderen Beruf ausüben. Ihr Bundestagsmandat muss sie aufgeben.
(nz)