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ENERGIE & ROHSTOFFE

© Ziegert Concept

Brüssel, 03.02.2021

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliche Förderung von 2,9 Mrd. EUR für ein zweites, die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette betreffendes paneuropäisches Forschungs- und Innovationsvorhaben von zwölf Mitgliedsta

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein zweites wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“) zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette genehmigt. Das als „European Battery Innovation” bezeichnete Vorhaben wurde von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Schweden, der Slowakei und Spanien gemeinsam vorbereitet und angemeldet.

Die zwölf Mitgliedstaaten werden in den kommenden Jahren bis zu 2,9 Mrd. EUR an Finanzmitteln bereitstellen. Auf diese Weise sollen zusätzliche private Investitionen von 9 Mrd. EUR, also mehr als das Dreifache des öffentlichen Beitrags, mobilisiert werden. Das Vorhaben ergänzt das erste, im Dezember 2019 von der Kommission genehmigte IPCEI für die Batterie-Wertschöpfungskette.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wenn die europäische Wirtschaft Innovationsherausforderungen in dieser Größenordnung gegenübersteht, können die Risiken zu groß sein, als dass ein Mitgliedstaat oder ein Unternehmen sie alleine schultern könnte. Daher ist es sinnvoll, dass die europäischen Staaten zusammenkommen, um die Industrie bei der Entwicklung innovativerer und nachhaltigerer Batterien zu unterstützen. Das heutige Projekt ist ein Beispiel dafür, wie die Wettbewerbspolitik mit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand geht. Sie ermöglicht bahnbrechende Innovationen und stellt gleichzeitig sicher, dass mit begrenztem öffentlichen Mitteleinsatz private Investitionen mobilisiert werden, gleichzeitig aber die Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden. Mit erheblicher Unterstützung geht auch Verantwortung einher: die Öffentlichkeit muss von ihren Investitionen profitieren, weshalb Unternehmen, die Beihilfen erhalten, die gesamte EU an den Früchten ihrer Arbeit teilhaben lassen müssen.“

Der für die Europäische Batterie-Allianz zuständige Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Dieses beeindruckende gesamteuropäische Vorhaben wird dank seines Schwerpunkts auf Batterien der nächsten Generation dazu beitragen, den Batteriemarkt zu revolutionieren. Es wird auch unsere strategische Autonomie in einem Sektor stärken, der für den ökologischen Wandel und die langfristige Krisenfestigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist. Vor etwa drei Jahren war eine Batterieindustrie in der EU kaum vorhanden. Heute ist Europa ein weltweites Zentrum für Batterietechnik. Bis 2025 werden unsere Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Batterie-Allianz zu einer Industrie führen, die stark genug ist, um jährlich mindestens sechs Millionen Elektroautos auszustatten. Unser Erfolg liegt in der Zusammenarbeit, wobei allein im Rahmen dieses Vorhabens rund 300 Partnerschaften zwischen Akteuren aus Industrie und Wissenschaft vorgesehen sind.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton erklärte dazu: „Die Wertschöpfungskette für Batterien spielt eine strategische Rolle, wenn es darum geht, unsere ehrgeizigen Ziele in Bezug auf saubere Mobilität und Energiespeicherung zu erreichen. Durch die Schaffung einer vollständigen, CO2-armen und digitalen Batteriewertschöpfungskette in Europa können wir unserer Industrie einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen und unsere unerwünschten Abhängigkeiten von Drittländern verringern – kurz gesagt, wir werden widerstandsfähiger. Dieses neue IPCEI zeigt, dass die Europäische Batterieallianz, ein wichtiger Bestandteil des Instrumentariums für die Industriepolitik der EU, funktioniert.“

Das Projekt deckt die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette von der Gewinnung von Rohstoffen, der Konzeption und Fertigung von Batteriezellen und -sätzen und bis hin zum Recycling und zur Entsorgung in einer Kreislaufwirtschaft ab, wobei der Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit liegt. Es soll zu einer ganzen Reihe neuer technologischer Durchbrüche beitragen, die verschiedene Zellchemien und neuartige Produktionsverfahren sowie andere Innovationen in der Batterie-Wertschöpfungskette umfassen, zusätzlich zu dem, was dank dem ersten Batterie-IPCEI erreicht werden soll.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission hat das geplante Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) geprüft. Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen fehlt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie gemeinsam die Finanzierungslücke schließen. Gleichzeitig stellen die Vorgaben der Mitteilung aber sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt profitiert und etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt werden.

Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante IPCEI alle in der Mitteilung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:

• Das Vorhaben trägt zu einem gemeinsamen Ziel bei, da es eine Wertschöpfungskette betrifft, die für die Zukunft Europas, vor allem mit Blick auf saubere und emissionsarme Mobilität, von strategischer Bedeutung ist.

• Es ist sehr ehrgeizig, da es auf die Entwicklung von Technologien und Verfahren abzielt, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen, und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen wird.

• Da das Vorhaben auch erhebliche technologische und finanzielle Risiken birgt, ist eine öffentliche Förderung erforderlich, um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.

• Beihilfen für einzelne Unternehmen sind auf das notwendige und angemessene Maß beschränkt und dürfen den Wettbewerb nicht übermäßig verfälschen. Die Kommission hat sich insbesondere vergewissert, dass die geplanten Beihilfehöchstbeträge mit den beihilfefähigen Kosten der Vorhaben und den Finanzierungslücken übereinstimmen. Außerdem werden die Unternehmen einen Teil der erhaltenen Steuergelder an die betreffenden Mitgliedstaaten zurückzahlen, wenn ein IPCEI-Vorhaben sehr erfolgreich ist und zusätzliche Nettoerträge abwirft.

• Die Ergebnisse des Vorhabens werden von den beteiligten Unternehmen, die die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, an die europäische Wissenschaftsgemeinschaft und viele andere Unternehmen auch aus anderen Ländern weitergegeben. Auf diese Weise werden in ganz Europa positive Effekte erzielt.

Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Finanzierung, Empfänger und Beträge

Das Vorhaben zählt 42 direkte Teilnehmer, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Neugründungen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Sie werden untereinander und mit über 150 externen Partnern aus Europa (z. B. Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen und KMU) in rund 300 geplanten Projekten eng zusammenarbeiten. Die Laufzeit des Gesamtvorhabens endet voraussichtlich 2028 (wobei für die einzelnen Teilvorhaben unterschiedliche Fristen gelten).

Das nachstehende Schaubild gibt einen Überblick über die direkten Teilnehmer, die Mitgliedstaaten, die sie unterstützen, und die verschiedenen Bereiche des Vorhabens:

Weitere Informationen über den Beihilfebetrag für die einzelnen Teilnehmer werden in der öffentlich zugänglichen Fassung des Kommissionsbeschlusses veröffentlicht, sobald die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Dritten Einvernehmen über etwaige vertrauliche Geschäftsgeheimnisse erzielt hat, die aus der öffentlichen Fassung entfernt werden müssen.

Hintergrund

Die Genehmigung des heutigen Vorhabens ist Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Entwicklung einer innovativen und nachhaltigen europäischen Batterieindustrie zu unterstützen. Im Jahr 2017 gründete die Kommission die Europäische Batterie-Allianz. Im Jahr 2018 nahm die Kommission den Strategischen Aktionsplan für Batterien an und hat seither im Rahmen des Plans ein breites Spektrum von Initiativen gefördert.

Wegen der immer wichtigeren Rolle von Batterien in vielen Bereichen und insbesondere für das Verkehrs- und das Energiewesen wird eine sichere, kreislauforientierte und nachhaltige Wertschöpfungskette immer wichtiger. In ihrem ganzen Lebenszyklus nachhaltigere Batterien sind für die Verwirklichung der ambitionierten Klimaziele der EU unverzichtbar. Dies steht auch im Mittelpunkt der Verordnung über nachhaltige Batterien, die die Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat.

Der heutige Genehmigungsbeschluss gilt dem dritten Forschungs- und Innovationsvorhaben, das auf der beihilferechtlichen Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Projects of Common European Interest“ – „IPCEI“) von 2014 basiert. In dieser legte die Kommission fest, unter welchen Voraussetzungen mehrere Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gemeinsam grenzübergreifende Vorhaben unterstützen können, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Diese Mitteilung soll die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, hochinnovative Projekte zu fördern, die einen klaren Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Wettbewerbsfähigkeit leisten.

Die IPCEI-Mitteilung ergänzt andere Beihilfevorschriften wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I), der die Förderung innovativer Vorhaben ermöglicht und gleichzeitig gewährleistet, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen begrenzt sind. Laut dem Beihilfenanzeiger 2019 stiegen die Gesamtausgaben für unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung fallende F&E&I-Maßnahmen im Jahr 2018 auf etwa 10 Mrd. EUR.

Die IPCEI-Mitteilung ermöglicht Investitionen in FuEuI und für die erste gewerbliche Nutzung unter der Voraussetzung, dass die geförderten Vorhaben hoch innovativ sind und nicht die Massenproduktion oder kommerzielle Tätigkeiten abdecken. Zudem müssen die dabei gewonnenen neuen Erkenntnisse in der gesamten EU verbreitet werden und Spill-over-Effekte bewirken, und es muss eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung durch geführt werden, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen zu minimieren.

Nach einer im Oktober 2020 abgeschlossenen Evaluierung oder Eignungsprüfung wird derzeit eine breite Palette von Beihilfevorschriften, darunter die IPCEI-Mitteilung, überprüft, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang zu den ökologischen und digitalen Zielen der Kommission beitragen. In den kommenden Wochen wird eine öffentliche Konsultation zu einer überarbeiteten IPCEI-Mitteilung eingeleitet.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung dieses Beschlusses unter den Nummern der Wettbewerbssachen SA.55855 (Österreich), SA.55840 (Belgien), SA.55844 (Kroatien), SA.55846 (Finnland), SA.55858 (Frankreich), SA.55831 (Deutschland), SA.56665 (Griechenland), SA.55813 (Italien), SA.55859 (Polen), SA.55819 (Slowakei), SA.55896 (Spanien), und SA.55854 (Schweden) im Beihilferegister auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

(Quelle: EU-Kommission)