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Berlin/Wiesbaden, 16.03.2021

Bundeskriminalamt und Bundespolizei Seit 70 Jahren im Einsatz für Deutschlands Sicherheit

Zwei wichtige deutsche Institutionen werden 70: Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei (zuvor Bundesgrenzschutz) wurden 1951 gegründet. Ihre Aufgabe, für die Sicherheit in Deutschland zu arbeiten, hat sich nicht gewandelt. Die Anforderungen aber haben sich über die Jahrzehnte grundlegend verändert.

Zu ihren Jubiläen blicken zwei für die Bundesrepublik Deutschland besonders wichtige Sicherheitsbehörden auf eine ereignisreiche Geschichte zurück. Die Gründung des Bundeskriminalamts am 15. März 1951 und der Bundpolizei einen Tag später (damals noch als Bundesgrenzschutz) waren wichtige Meilenstein in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands.

Vielfältige Aufgaben für die Sicherheitsbehörden

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt als Zentralstelle die Polizeibehörden des Bundes und der Länder in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung.

Das BKA ist überdies in bestimmten Kriminalitätsbereichen mit eigenen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet. Neben diesen Aufgaben verfügt das BKA unter bestimmten Voraussetzungen auch über Befugnisse der Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus und schützt die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes.

Die Bundespolizei ist unter anderem für den Grenzschutz zuständig, soweit die Bundesländer - im Einvernehmen mit dem Bund - den Grenzschutz nicht mit eigenen Kräften wahrnehmen. Darüber hinaus ist die Bundespolizei ebenfalls mit bestimmten Ermittlungsbefugnissen, zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Schleuserkriminalität sowie der Verfolgung von Straftaten an Bahnhöfen ausgestattet. Auch bei Versammlungen ist die Bundespolizei im Rahmen der Unterstützung der Landespolizei regelmäßig im Einsatz.

Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundespolizei nehmen viele weitere, wichtige Aufgaben wahr – zum Beispiel im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.

Wandel im Lichte neuer Herausforderungen

In der Zeit ihres Bestehens haben beide Behörden maßgeblich dazu beigetragen, schwerste Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland abzuwenden und die Kriminalität bekämpft, wo immer es ihnen möglich war. Damit haben sie einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland zu einem der sichersten Länder der Welt gehört. Beide Behörden sind eine besonders wichtige und unabdingbare Stütze für unseren demokratischen Rechtsstaat.

Seit ihrer Gründung haben sich die sicherheitspolitische Lage sowie die Anforderungen an die beiden Behörden grundlegend geändert: Von der organisierten Kriminalität über den Extremismus und terroristische Anschläge bis hin zur Corona-Pandemie mussten sich beide Behörden immer wieder wandelnden Herausforderungen stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundeskriminalamtes >>> und der Bundespolizei >>>.

(Quelle: BKA-Bundespolizei)