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Berlin, 07.07.2021

Kabinett beschließt Open-Data-Strategie der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Open-Data-Strategie der Bundesregierung beschlossen. Sie schafft für die Bundesverwaltung einen Handlungsrahmen zum Ausbau eines Open Data Ökosystems des Bundes. Damit soll das Nutzungspotenzial von Open Data zum Wohle der Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und des Staates verbessert werden.

Dazu Staatssekretär im BMI und CIO des Bundes, Dr. Markus Richter: „Von Open Data profitieren Start-Ups und zivilgesellschaftliche Organisationen ebenso wie die Spitzenforschung und die Verwaltung selbst. Mit der Open-Data-Strategie setzt die Bundesregierung den Rahmen für die Verbesserung der Bereitstellung, Qualität & Kultur offener Verwaltungs- und Forschungsdaten des Bundes. Gemeinsam mit dem kürzlich beschlossenen Zweiten Open Data Gesetz mit Umsetzung der PSI-Richtlinie der EU stärkt der Bund die Nutzung von offenen Daten. Ziel ist es, Vorreiter für Open Data in Europa zu werden.“

Die Die Open Data-Strategie der Bundesregierung ist auf fünf Jahre angelegt. Ziel der Open Data Strategie ist es dabei, die Bereitstellung und Nutzung von Open Data entlang folgender sechs Leitlinien zu verbessern:

durch die Bereitstellung von Daten wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale zu heben und flexibel auf internationale Trends und nationale Entwicklungen zu reagieren,
zu einer stärkeren Vernetzung und gegenseitigem Lernen zwischen Akteuren und Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und Datennutzerinnen und -nutzern beizutragen
verstärkt evidenzbasierte und nachvollziehbarere Entscheidungen durch Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie zu leisten
eine wirksame Open Data-Kultur in der Bundesverwaltung zu unterstützen, insbesondere Führungskräfte und Mitarbeitende in den Behörden beim weiteren Aufbau von Datenkompetenzen und verbesserter Bereitstellung qualitativ hochwertiger Datensätze zu unterstützen
eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten unter Beachtung von Datenschutz und Datensouveränität zu fördern sowie
die Open Data-Politik des Bundes an den Grundsätzen der Internationalen Open Data Charta auszurichten.

Die Open-Data-Strategie umfasst 68 Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Ressorts und nachgeordneter Behörden. Analog zur Datenstrategie der Bundesregierung werden durch die Open Data Strategie der Bundesregierung folgende drei Handlungsfelder unterstützt:

Wir verbessern die Datenbereitstellung und sorgen für eine leistungsfähige und nachhaltige Ausgestaltung der Dateninfrastrukturen
Wir steigern eine innovative und verantwortungsvolle Datennutzung
Wir steigern die Datenkompetenz und etablieren eine neue Datenkultur, um Qualität und Nutzbarkeit bereitgestellter Daten zu erhöhen

Herausgehobene Maßnahmen zur Verbesserung der Datenbereitstellung betreffen Daten aus den Bereichen Gesundheit, öffentlicher Einkauf, Integrität & Korruptionsprävention, Mobilität und Wirtschaft sowie eine verbesserte IT-Unterstützung der Bundesverwaltung für den Datenbereitstellungsprozess.

Maßnahmen für eine verbesserte Datennutzbarkeit und -nutzung betreffen unter anderem die Erforschung von Anonymisierungstechniken, die Weiterentwicklung von Fachportalen und Datenvisualisierungsplattformen sowie die verstärkte Nutzerinteraktion. Zur Steigerung der Datenkompetenz wird das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) unterschiedliche Fortbildungsangebote konzipieren und einen „Themenkatalog“ zu Open Data in der Bundesverwaltung erstellen.

Daten bilden eine wichtige Grundlage innovativer Wirtschaft und Forschung und bieten Mehrwerte für die Gesellschaft und einen modernen Staat. Anwendungen Künstlicher Intelligenz profitieren ebenso von Open Data wie diverse Applikationen im Bereich der Smart Cities von strukturierten Datensätzen. Das Vorhandensein eines reichhaltigen, leicht und interoperabel nutzbaren sowie qualitativ hochwertigen Datenfundus bildet somit notwendige Voraussetzungen zur Entfaltung der Mehrwerte von Daten. Den Daten der öffentlichen Verwaltung kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie unter Verwendung von Steuermitteln erhoben wurden und somit Daten der öffentlichen Verwaltung größtmöglichen Nutzen stiften sollten. Die einfache, barrierefreie und maschinenlesbare Abrufbarkeit und freie Nutzbarkeit von Daten als „Open Data“ ermöglicht eine breite Nutzung dieser Daten.

Die Open Data Strategie der Bundesregierung finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/publikationssuche-formular.html.

(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)