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Essen, 06.09.2021

KÖTTER Security präsentiert Agenda für die „Sicherheit 2.0“

Die Bundestagswahl am 26. September erfordert wichtige Weichenstellungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Daher stellt KÖTTER Security seine Agenda zur inneren Sicherheit für die neue Legislaturperiode vor. Die mit Unterstützung der KÖTTER Sicherheitsbeirats-Mitglieder Wolfgang Bosbach, Hans-Helmut Janiesch und Fritz Rudolf Körper entstandene Publikation enthält Vorschläge und Erwartungen an die neue Bundesregierung für die „Sicherheit 2.0“.

Friedrich P. Kötter: Lösungen für die neue Normalität dulden keinen Aufschub
• Größtes Familienunternehmen der Branche: Steigende Gefahren, begrenzte öffentliche Ressourcen und Konsequenzen aus der Corona-Krise erfordern neue Sicherheitsarchitektur

• Im Fokus: Ausbau von Public-Private-Partnership, eigenes Sicherheitsgewerbegesetz, faire Vergaben gerade im öffentlichen Sektor und die Neujustierung des Begriffs Sicherheit

Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen und Wirtschaftsspionage gegen Unternehmen stellen die innere Sicherheit genauso vor immer größere Herausforderungen wie z. B. Bedrohungen durch die Organisierte Kriminalität oder neue Extremismus-Formen von Verschwörungstheoretikern. Gleichzeitig bleiben die Ressourcen der Sicherheitsbehörden aber begrenzt. „Schon dies ist ein dauerhaft kaum lösbarer Spagat“, verdeutlicht Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Grup­pe. „Hinzu kommt, dass die Corona-Krise die Rahmenbedingungen drastisch verändert hat: Statt traditioneller Gefahrenabwehr stand nun z. B. schlagkräftiger Gesundheitsschutz im Fokus.“

Diese Faktoren erfordern daher Lösungen für die „neue Normalität“. „Weil diese keinen Aufschub dulden, möchten wir unsere Ideen in den Wahlkampf und die Regierungsbildung einbringen“, sagt Friedrich P. Kötter. Die künftige Sicherheitsarchitektur muss dazu u. a. folgende Aspekte beinhalten:

Realisierung der eigenen Gesetzgebung für die Sicherheitswirtschaft:
Das bereits beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Vorbereitung befindliche Sicherheitsgewerbegesetz ist nach Ansicht von Fritz Rudolf Körper, früherer Parlamentarischer Staatssekretär im BMI, ein wesentlicher Aspekt, um die Positionierung der Branche als zen-tralen Mosaikstein der inneren Sicherheit fortzusetzen. Die Sicherheitswirtschaft erhofft sich einhergehend damit zudem Verbesserungen in den Bereichen „Qualifikationsanforderungen“, „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“, „Vergaben“ sowie „Einsatz von Nachunternehmern“ (z. B. gesetzlicher Ausschluss von Kettenbeauftragungen).  

Schaffung fairer Vergabepraktiken:
Dies betrifft speziell öffentliche Ausschreibungen, um Sicherheitsrisiken wegen nach wie vor erfolgender Billigstvergaben zu vermeiden. „Daher ist eine stärkere Qualitätsgewichtung zwingend erforderlich“, betont Fritz Rudolf Körper.

Kooperationsausbau von Polizei und qualifizierten Dienstleistern:
Diese tragen nach Auffassung von Hans-Helmut Janiesch, Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor i. R., zur weiteren Steigerung von objektiver Sicherheit und subjektivem Sicherheitsempfinden der Bürger bei. „Daher sollten wir solche wichtigen Potenziale nicht ungenutzt lassen.“ Entscheidend dabei: Das Gewaltmonopol und die Kernkompetenzen polizeilicher Arbeit bleiben unberührt. 

Neujustierung des Begriffs Sicherheit:
Als Konsequenz aus der Corona-Krise plädiert Wolfgang Bosbach, einer der versiertesten Innenpolitiker Deutschlands, für eine erweiterte Interpretation des Sicherheits-Begriffs. „Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wissen wir: Sicherheit meint nicht nur Gefahrenabwehr als Schutz von Leib und Leben oder vor Vermögensverlusten, sondern alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, die unser Leben bedrohen können.“ Klassische Schutzmaßnahmen müssen daher bei Unternehmen und Institutionen dauerhaft durch Gesundheitsschutz-Instrumente wie Hygiene ergänzt werden.

„Summa summarum lässt sich mit dem beschriebenen Maßnahmenbündel die Rolle der Sicherheitswirtschaft weiter gezielt stärken – und so die innere Sicherheit insgesamt. Themenkomplexe, die aufgrund ihrer großen Relevanz für die zukunftsgerichtete Ausgestaltung der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur daher auch auf der Agenda der nächsten Bundesregierung und des künftigen Bundestages einen wesentlichen Stellenwert haben sollten“, zeigt sich Friedrich P. Kötter überzeugt.

Die KÖTTER Unternehmensgruppe
Die KÖTTER Unternehmensgruppe ist eine moderne und innovative Firmengruppe mit Stammsitz in Essen, die seit ihrer Gründung im Jahr 1934 in Familienbesitz ist. Als professioneller Facility-Services-Anbieter steht die KÖTTER Unternehmensgruppe für maßgeschneiderte Systemlösungen aus einer Hand, bestehend aus Sicherheitsdienstleistungen, Sicherheitstech¬nik, Reinigungs- und Personaldienstleistungen. Die KÖTTER Un¬ternehmensgruppe erwirt¬schaftet mit ihren rd. 17.600 Mitarbeitern an den mehr als 50 Standorten in Deutsch¬land einen Umsatz von 571 Mio. € (Zahlen für 2020).

Weitere Informationen:

https://app.smarticle.com/html/viewer/AHWqLLgM5I/x9hGxQ7UMbmet/page/1

www.koetter.de

(Quelle: KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen)