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© Armin Schuster

Bonn/Berlin, 21.09.2020

Armin Schuster, MdB, neuer Chef des BBK

Armin Schuster (CDU-Bundestagsabgeordneter, 59) soll neuer Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verliert somit einen ihrer profiliertesten Innenpolitiker. Wie aus zuverlässigen Kreisen bekannt wurde, soll der Bundestagsabgeordnete Armin Schuster neuer Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden. Er wird somit Nachfolger des von Bundesinnenminister Horst Seehofer abgesetzten Christoph Unger.

Der Anlass für Ungers Entlassung war der peinliche Fehlschlag beim bundesweiten Warntag vom 10. Sept. 2020 gewesen, bei dem es erhebliche Pannen gegeben hatte. Im Ernstfall wären viele Bürger nicht verständigt worden, weil auf den Smartphones der Alarm erst mit einer halben Stunde Verspätung angekommen war.

Geboren 1961 in Andernach am Rhein, aufgewachsen in Schwaigern bei Heilbronn und Kehl am Rhein in der Ortenau studierte er an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Danach erste Einsatzstelle bei der Bundespolizei in Braunschweig. Ein Jahr später wechselte er ins Bundesinnenministerium und arbeitete dort bis 1989 als Referent und Sachbearbeiter. Vielfältige Aufgaben bei der Bundespolizei im gesamten Bundesgebiet brachten ihn schließlich 2004 als Leiter des Bundespolizeiamtes bzw. der -Inspektion Weil am Rhein.

Bei der Bundestagswahl 2009 zog Schuster mit Direktmandat für die Union in den Bundestag ein.

Seine Schwerpunkte der politischen Arbeit im Bundestag liegen im Bereich der Inneren Sicherheit. In der 19. Wahlperiode übernahm er erneut das Amt des Obmanns im Innenausschuss (stellvertretender Sprecher). Außerdem wurde er zum Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) gewählt, das die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. Das sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirm-dienst (MAD). Zudem ist er auch Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat seinen Dienstsitz in Bonn mit annähernd 400 Beschäftigten. Es ist die zentrale Behörde für die zivile Sicherheit.

Als wichtiger Beitrag des Bundes zur Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland wurde im Mai 2004 das BBK errichtet. Es nimmt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr. Das BBK unterstützt das BMI auf den genannten Gebieten und mit dessen Zustimmung die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden.

Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Er ist Teil der staatlichen Schutzpflicht bei der Sicherheit. Bund und Länder haben in Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, im Zivilschutzgesetz, in den verschiedenen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Einzelregelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bürger vereinen.

Dieses Notfall-/Katastrophenvorsorgesystem mit dem auf den Verteidigungsfall bezogenen Zivilschutz des Bundes und dem Katastrophenschutz in Zeiten des Friedens in der Kompetenz der Länder hat sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA und insbesondere nach der Elbeflut im August 2002 gewandelt:

Bund und Länder haben sich 2002 in politischem Konsens auf die "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" verständigt. Diese Strategie betont die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Schadenslagen von nationaler Bedeutung im Sinne eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens durch

• bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotenziale von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen
• neue Koordinierungsinstrumente für ein besseres Zusammenwirken im Krisenfall

Am 9. April 2009 ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Bevölkerungsschutz (Zivilschutz und Katastrophenschutz) in Deutschland gewinnt damit eine neue rechtliche Basis.

Christoph Unger, 1958 in Braunschweig geboren, diente bei der Bundeswehr als Zeitsoldat, war Reserveoffizier und zuletzt als Verbindungsstabsoffizier bei der 1. Panzerdivision und dem Streitkräfteunterstützungskommando eingesetzt.

An der Freien Universität Berlin und der Universität Hannover studierte Unger Rechtswissenschaften. Anschließend arbeitete er am Verwaltungsgericht in Braunschweig und wurde 1990 zum Richter auf Lebenszeit ernannt.

Im gleichen Jahr ging er als Parlamentarischer Referent in den Niedersächsischen Landtag, wo er bis zum März 1994 unter anderem an zentralen gesetzgeberischen Vorhaben wie der Novellierung des Polizei-, Verfassungsschutz- bzw. Datenschutzrechts sowie der Landesverfassung mitwirkte. In den Jahren 1994 bis 1998 war Unger als Referent im Niedersächsischen Innenministerium für Polizeirecht und Vereinsrecht zuständig. 1998 wurde er Leiter des Ministerbüros des Niedersächsischen Innenministers Heiner Bartling und Referatsgruppenleiter zuständig für Sport, Haushalt, Kabinett und Glücksspiel.

In den Bereich Katastrophenschutz wechselte Christoph Unger 2003. Er übernahm das Referat Katastrophenschutz und gleichzeitig die Leitung des Kompetenzzentrums für Großschadenslagen im Ministerium. Im September 2004 wurde er vom damaligen Bundesminister des Innern Otto Schily zum Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe berufen.

www.bbk.bund.de