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Bonn, 18.11.2020

Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz
Drohnen als zukunftsweisendes Standardeinsatzmittel im Bevölkerungsschutz

Aufgrund der großen positiven Resonanz und Nachfrage sind die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ nun auch als kostenlose Druckversion über den Bestellservice des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhältlich. Seit der Neuregelung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) im April 2017 ist der Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz erlaubnisfrei möglich. Für die praktische Anwendung fehlten aber zunächst einheitliche und konkrete Umsetzungsregelungen.

Das BBK hat daher in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ erarbeitet und diese im Juni 2019 veröffentlicht.

Erstmalig wurden damit den Einsatzkräften von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) standardisierte Anwendungsregelungen für den Drohneneinsatz in der Praxis an die Hand gegeben. Nur wenn gemeinsame Mindeststandards bei Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie Übung von allen BOS oder in deren Auftrag angewendet werden, kann ein sicherer, flächendeckender und organisationsübergreifender Betrieb von Drohnen und größtmögliche Flugsicherheit gewährleistet werden.

Ein BBK-Mitarbeiter nutzt die grafischen Unterlagen aus den Empfehlungen während einer Drohnenübung Quelle: BBK.


Die Empfehlungen gliedern sich in einen Hauptteil mit folgenden Inhalten:

• Einsatzbereiche
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Risikomanagement
• Einsatzorganisation und Einsatzdurchführung
• Ausbildung

Die Anlagen umfassen das Ausbildungskonzept und weitere Hilfestellungen für die praktische Umsetzung:

• Muster-Ausbildungskonzept zum Betrieb von Drohnen im Bevölkerungsschutz
• Beispiel für ein Betriebshandbuch
• Muster-Checklisten
• Generelle Risikobewertung - Muster -
• Muster-Flugbücher

Die an der Ausarbeitung Beteiligten haben sich darauf verständigt, die Empfehlungen gemeinsam im täglichen Einsatzgeschehen zu erproben und zwei Jahre nach Veröffentlichung zu evaluieren. Im Jahr 2021 werden die Empfehlungen mit den beteiligten BOS entsprechend überarbeitet und fortgeschrieben.

Die Empfehlungen sind so konzipiert, dass eine unmittelbare Anwendung möglich ist. Bei der Umsetzung in eine konkrete Dienstvorschrift kann es notwendig sein, einzelne organisationsspezifische Ergänzungen vorzunehmen.

Die Empfehlungen wurden in der Herbstsitzung 2019 des "Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" (AFKzV) des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz zur Anwendung im Katastrophenschutz empfohlen.

Für Fragen oder Anregungen steht das BBK Ihnen gerne unter E-Mail: drohnen@bbk.bund.de zur Verfügung.

(Quelle: BBK)