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Brüssel, 01.02.2021

Strengere Regeln für Vorprodukte von Sprengstoffen zur Terrorismus-Bekämpfung

Seit 1. Februar gelten in der gesamten EU neue Vorschriften, die den Zugang zu Vorprodukten von Explosivstoffen einschränken. Die Regeln beinhalten strengere Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen für den Verkauf und Vertrieb von gefährlichen Chemikalien, die bei einer Reihe von Terroranschlägen in Europa benutzt wurden.

Nach den neuen Regeln müssen verdächtige Transaktionen – ob online oder offline – gemeldet werden, auch von Online-Marktplätzen. Verkäufer müssen die Identität ihrer Kunden und deren Bedarf für den Kauf einer eingeschränkten Substanz verifizieren. Bevor die Mitgliedstaaten eine Lizenz für den Kauf von eingeschränkten Stoffen erteilen, müssen sie eine Sicherheitsüberprüfung durchführen, einschließlich einer Überprüfung des kriminellen Hintergrunds. Die neuen Regeln beschränken auch zwei zusätzliche Chemikalien: Schwefelsäure und Ammoniumnitrat.

Um die Mitgliedstaaten und Verkäufer bei der Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen, legte die Kommission im Juni 2020 Leitlinien sowie ein Überwachungsprogramm vor, mit dem die Ergebnisse und Auswirkungen der neuen Verordnung verfolgt werden sollen. Die Verordnung stärkt und aktualisiert die bestehenden Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und trägt dazu bei, Terroristen Mittel zum Handeln zu verwehren und die Sicherheit der Europäer zu schützen, im Einklang mit den Prioritäten der im Dezember 2020 vorgelegten Agenda zur Terrorismusbekämpfung.

Weitere Informationen:

Neue Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe >>>

Agenda für Terrorismusbekämpfung und Stärkung von Europol für eine resilientere EU >>>

(Quelle: Europäische Kommission)