Berlin, 23.04.2021
Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Der Bundestag hat den von Bundesinnenminister Horst Seehofer vor-gelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) verabschiedet.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist ein Zukunftsgesetz. Dieses Gesetz ist ein riesen Sprung nach vorn und ein echter Meilenstein für unsere Cybersicherheit. Das Projekt verdeutlicht in beeindru-ckender Weise, dass Digitalisierung und Cybersicherheit im Bundesinnenmi-nisterium ein gutes zu Hause haben.“
Das IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 enthält unter anderem folgende Neuerungen:
• BSI wird als Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde ge-stärkt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicher-heitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen. Künftig kann das BSI u.a. Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich fest-legen und effektiver kontrollieren.
• Cybersicherheit in den Mobilfunknetzen: Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutsch-land. Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicher-heitsanforderungen erfüllen.
• Stärkung des Verbraucherschutzes: Der Verbraucherschutz wird in den Aufgabenkatalog des BSI aufgenommen. Ein einheitliches IT-Si-cherheitskennzeichen soll in Zukunft für Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Si-cherheitsstandards einhalten.
• Mehr Sicherheit für Unternehmen: Betreiber Kritischer Infrastruk-turen sowie künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öf-fentlichen Interesse (z.B. Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) müssen künftig bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem BSI einbezogen.
Mit der Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2015 wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode umge-setzt.
(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)