Berlin, 06.03.2026
Drohnenabwehr und Flughafensicherheit: Luftsicherheitsgesetz passiert den Bundesrat
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem die Drohnenabwehr auf neue rechtliche Füße stellt, hat am 6. März 2026 den Bundesrat passiert.
Mehr Drohnen über kritischer Infrastruktur
Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine seien deutlich mehr Drohnen über kritischer Infrastruktur in Deutschland gesehen worden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Flüge im Auftrag fremder Staaten durchgeführt würden. Nach bisheriger Rechtslage konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen.
Amtshilfe bei Drohnenabwehr
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Länder bei der Drohnenabwehr künftig die Bundeswehr in einem einfachen und zügigen Verfahren um Unterstützung bitten können. Zuständig für die Entscheidung ist dann allein das Verteidigungsministerium. Bislang war stets eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich. In Ausnahmefällen soll die Bundeswehr die Drohnen abschießen dürfen, allerdings nur, wenn sich dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt. Grundsätzlich bleiben aber die Polizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig.
Neuer Straftatbestand
Darüber hinaus sieht das Gesetz einen neuen Straftatbestand vor: Wer vorsätzlich unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Seit dem Sommer 2023 sei es wiederholt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen gekommen, so die Bundesregierung. Da das unberechtigte Eindringen auf das Sicherheitsgelände zu einer Gefährdung von Menschen führen könne, sei die bisherige Ahndung im Bußgeldverfahren nicht mehr ausreichend.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun nach der abschließenden Behandlung in der Länderkammer ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Quelle: Bundesrat)