Berlin/Bonn, 29.09.2026
Moritz Hennemann tritt Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an
Der 41-jährige Rechtswissenschaftler wurde im Juni vom Bundestag gewählt, seine Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 29. September. Hennemann folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen zurückzieht.
„Es ist eine große Ehre, das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernehmen zu dürfen, “ so der BfDI. „Datenschutz und Informationsfreiheit dienen den Bürgerinnen und Bürgern und sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Mein Anspruch ist es, beide Rechte angemessen zu schützen zugunsten jedes Einzelnen und der digitalen Souveränität unseres Landes.“
DMoritz Hennemann studierte in Heidelberg, Krakau, Freiburg und Oxford. Nach seinem juristischen Referendariat war er zunächst als Rechtsanwalt tätig. Im Anschluss schlug er eine wissenschaftliche Laufbahn an der Universität Freiburg ein, die ihn unter anderem auch an die Harvard Law School führte. Seit 2020 hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne, wo er zudem die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete. 2023 wechselte er zurück nach Freiburg, wo er seitdem den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehat und als Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht fungiert. Im Nebenamt ist er zudem seit 2025 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Ämter an der Universität Freiburg und am Oberlandesgericht Karlsruhe ruhen während seiner Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter.
(Quelle: BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)