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Sonstige Hilfe

Letzte Aktualisierung: 01.07.2020

Themen-Website zu CONVID-19
Diese Seite wird ständig aktualisiert!

Bonn, News-Aktuell
Die Corona-Krise hat gravierende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, die Gesundheit, die Unternehmen, die Stabilität der Wirtschaft und bestimmt
mittlerweile unseren Alltag. Angesichts dieser besonderen Herausforderungen, die wir alle momentan meistern müssen, möchten wir von Public Security Ihnen unsere Unterstützung zusichern. Dazu haben wir eine Themenwebsite zu Convid-19 eingerichtet, auf der wir Informationen und Hifen für Unternehmen veröffentlichen. Dabei geht es uns primär darum, dass sie zunächst ihr eigenes Unternehmen und ihreMitarbeiter sicher durch die Krise zu steuern.


Damit es etwas übersichtlicher wird, haben wir die Infoseite in drei Themenbereiche geliedert:
• Politik/Geld
• IT / Home Office
• Sonstige Hilfe

Auf der Startseite hier finden Sie allgemeine News und Infos zur Corona-Pandemie.
Das Robert-Koch-Institut liefert regelmäßig aktuelle Informationen, Zahlen und Empfehlungen zum Coronavirus
Zur RKI-Website >>>
 

Wir wollen Ihnen hier dazu wichtige Tipps, Services, Adressen und Links bieten aber auch eine Plattform zum Austausch Ihrer Erfahrungen und Lösungen. Dazu können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem (mögl. kostenfreien) Angebot, Know-how, Service zusenden, die wir dann hier veröffentlichen – E-Mail mit dem Kennwort "Convit-19-Service" an:
verlag@public-security.de
Durch den Wegfall wichtiger Messen und eingeschränkter Reisetätigkeit im Aussendienst sind viele Unternehmen betroffen und stehen vor der großen Herausforderung, die Sichtbarkeit und ihren Kundenkontakt trotzdem zu gewährleisten. Wir werden ab sofort verstärkt unsere Internetseite und insbesondere die Social Media nutzen, um über unsere Themen Sichere Gesellschaften zu berichten. Selbstverständlich können wir Ihnen nicht dabei helfen, die Mittel, die die Bundesregierung oder die Länder zur Verfügung stellen wollen und werden, zu beantragen; dazu sind sicher Ihre Bank- und Steuerberater die besseren Ansprechpartner. Aber wir können Ihnen Links anbieten, an welche Stelle Sie sich wenden können.

Angebotsbeschreibung gemäß Angaben des Anbieters, keine Überprüfung und Haftung durch Ziegert Concept und Public Security!

Informationen zum Coronavirus – DRK

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) schafft zunehmende Unsicherheit in der Bevölkerung. Das Deutsche Rote Kreuz ist seit Wochen bundesweit im Einsatz, um als nationale Hilfsgesellschaft die Behörden bei der Bekämpfung des Coronavirus zu unterstützen.

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zum Coronavirus, Kontaktdaten und Hygienetipps für die eigene Sicherheit und Gesundheit.

Die häufigste Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger erfolgt über die Tröpfcheninfektion, wenn man zum Beispiel direkt durch eine infizierte Person angehustet wird. Aber auch sogenannte Schmierinfektionen sind als möglicher Übertragungsweg nicht ausgeschlossen. Ein Beispiel hierfür ist Händeschütteln oder die Berührung von Oberflächen, nachdem eine betroffene Person diese ohne Desinfektion der Hände berührt hat. Aktuell liegen keine Informationen zur Übertragung des Coronavirus über importierte Waren vor, zum Beispiel über Pakete aus China. Das Virus müsste hierfür die langen Transportwege überleben.


Gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen in der Corona-Lagebewältigung

Es zahlt es sich aus, wenn die Sicherheitsverantwortlichen in den deutschen Wirtschaftsunternehmen Notfall- und Lagepläne erstellt haben. Etablierte Pandemieprozesse können nun in den Unternehmen abgerufen und umgesetzt werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Produkten und Services auch aus den sog. Kritischen Infrastrukturen – wie u.a. medizinische Versorgung, Strom, Wasser, Geld und Lebensmittelversorgung – stehen im Fokus. Wichtig ist jedoch auch der Schutz der Mitarbeiter und der Geschäftspartner, um wichtige Produktions- und Logistikprozesse aufrechterzuhalten. Aber ein erfolgreiches Krisenmanagement erfordert auch flexible Strukturen und bedarf zudem besonderer Lösungsansätze, die gegebenenfalls auch außerhalb der normalen Betriebsabläufe oder des Geschäftsumfelds liegen.

Welche Schwerpunkte können/sollten gesetzt werden:

Sind Meldeprozesse für Verdachtsfälle und Infizierte etabliert?
Werden zusätzliche Reinigungs- und Hygienemaßnahmen durchgeführt?
Sind Notfall- und Krisenstäbe eingerichtet und tagen diese täglich?
Können Homeoffice Arbeitsplätze für alle Mitarbeiter angeboten werden, die Ihre Tätigkeit von Zuhause erledigen könnten?
Wird Sicherheitspersonal in Schichtsystemen so getrennt, dass keine Berührungspunkte bei Schichtwechseln entstehen?
Werden Veranstaltungen wie (Haus-)Messen oder Aktionärsversammlungen abgesagt?
Werden Zugänge zu Firmengebäuden und Werken reduziert durch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z.B. Trennscheiben an den Empfangsstellen?
Werden externe Besucher (Lieferanten / Kunden) vor dem Zutritt befragt, ob die typischen COVID-Symptome (trockener Husten, Atemnot und Fieber) bei ihnen aufgetreten sind?
Werden Geschäftsreisende und auswärtige Mitarbeiter im Ausland unterstützt z.B. im Hinblick auf Organisation der Heimreise, Kontakte zu den Botschaften sowie zur medizinischen Versorgung?

ZENIT GmbH – Zentrum für Innovation und Technik in NRW
Unternehmen-Soforthilfe NRW

Seit dem 19. März 2020 ist die Zenit die zentrale Hotline "Unternehmen-Soforthilfe NRW" im Rahmen des Rettungsschirms der Landesregierung NRW:
Die Telefonnummern und E-Mail Adressen finden Sie hier>>>.
Auch wird Zenit in den nächsten Wochen Konferenzen, Seminare und Projekttreffen in digitaler Form anbieten, mit Tipps und Tools, wie Sie Ihre Kundenkommunikation und Projektbearbeitung in Corona-Zeiten aufrechterhalten können. ZENIT GmbH
Zentrum für Innovation und Technik in NRW
Bismarckstraße 28
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 30004-0
Fax: 0208 30004-60
info@zenit.de
www.zenit.de.

Mittelstands- und Wirtschaftsunion
Corona-Hilfe für Selbständige und Unternehmen

Wie es aussieht, ist es gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Das können im Ernstfall sehr hohe Beträge sein und die wegen der Corona-Krise in Probleme geratenen Betriebe zusätzlich finanziell schwer belasten. Wir haben in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt versucht, eine Lösung zu finden, sodass diese zusätzlichen Liquiditätsbelastungen nicht auch noch zu allen anderen Problemen hinzukommen. Ein entsprechend einfaches Formular wird es ab morgen geben. Da wir heute noch nicht wissen, wo dieses im Netz abrufbar sein wird, aber die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist, werden wir das Formular morgen auf unserer Webseite abrufbar machen. Das ist ein großer Erfolg für die MIT! Dafür hatte sich Carsten Linnemann sehr eingesetzt (Die offizielle Mitteilung des GKV-Spitzenverbands als PDF-Download>>>). Wenn Bundestag und Bundesrat entschieden haben, können Selbständige und Unternehmen bald mit Soforthilfen rechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Bei den in dieser Woche fälligen Sozialabgaben (ALV, Rebte, GKV, Pflege), müssen betroffene Arbeitgeber den AN- u AG Anteil nicht an die Sozialversicherungen abführen. (Die Zahlung muss später nachgeholt werden, aber erstmal bleibt die Liquidität im Unternehmen)

Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Diese finden Sie auf folgenden Seiten (stand 25.03.2020):

Die Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, Abends)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern (Antragstellung bereits möglich)
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen (Antragstellung bereits möglich)
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf

Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Hessen (Information folgt)
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen

Mecklenburg-Vorpommern (Antragstellung ab 01.04.2020)
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://wirtschaft.nrw/corona

Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
https://isb.rlp.de/home.html

Saarland (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/ Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf

Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/

Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf

Aktuelle Informationen finden Sie fortlaufend auf unserer Webseite>>>.


IHK-Bonn-Rhein-Sieg
Corona Selbsthilfe Forum für Unternehmer

Die IHK-Bonn-Rhein-Sieg möchte in diesen für uns alle sehr ungewöhnlichen Zeiten Solidarität zeigen:

Dazu hat die IHK-Bonn-Rhein-Sieg eine XING Gruppe Bonn Rhein-Sieg Kreis eingerichtet und möchte ungewöhnliche Lösungen für Unternehmer und Selbstständige finden. Es soll als Plattform für Sie dienen, um einen Austausch zum Umgang mit der Krise zu ermöglichen. Hier können Sie Anfragen und Hilfsangebote einstellen sowie neue Ideen zum Umbau des eigenen Business oder werthaltige Informationen veröffentlichen.
Um Ihnen eine Idee zu geben, worüber man dort sprechen könnte geben wir Ihnen folgende Beispiele:
Welches ist die beste, sicherste Videokonferenztechnik für Teams?
Welche Finanzhilfen gibt es für Unternehmen und Selbstständige?
Welche Beschaffungs-/Finanzierungsformen gibt es um meine Mitarbeiter mit Technik auszustatten und diese immer auf einem modernen Standard zu halten?
Wie kann den „Human Factor“ von virtuellen Veranstaltungen erhalten bleiben? Zum Beispiel durch den Versand von Cateringpaketen oder anderen Dingen an seine Teilnehmer?
Welche neuen Dienstleistungen/Dienstleistungsideen entstehen durch Corona?
Wer kann z.B. in Form adaptiver Fertigung dringend benötigte Ersatzteile, die sonst im Ausland gefertigt wurden, mittels 3D Druck herstellen?

Dieses und noch viel mehr soll in diesem Forum Platz finden.
Jede Krise bietet auch eine Chance und gemeinsam bewältigen wir diese Situation besser.
IHK-Bonn-Rhein-Sieg freut sich auf Ihre rege Beteiligung.


IHK-Bonn-Rhein-Sieg
Gemeinsam für Arbeitgeber: Beratungsangebot der Arbeitsagentur/IHK/HWK zur Kurzarbeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg

Aktuell wollen viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Deshalb agieren die Partner am Arbeitsmarkt gemeinschaftlich, um möglichst vielen Nachfragenden schnelle Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Es ist auch möglich, online die Anzeige zu stellen. Das geht schnell und unbürokratisch. Wir sind weiter für Sie da – per Telefon, per E-Mail und per Post!

WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden ! ! !

Kontaktinformationen für Unternehmen und Betriebe:
Arbeitgeber der Region erreichen die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800 45555 20. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeit sind zu finden unter
http://www.arbeitsagentur.de/ kurzarbeit.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat eine Hotline mit 26 Mitarbeitern für das Thema Kurzarbeiter-geld und eine Service-Email-Adresse eingerichtet. Die Hotline KUG der IHK Bonn/Rhein-Sieg lautet 0228 2284 228. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg Service-Email-Adresse KUG ist unter kurzarbeitergeld@bonn.ihk.de zu erreichen.

Die betriebswirtschaftliche Beratung der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Christian Schmitt ist erreichbar unter 02241 990 -122 oder per Email unter: schmitt@khs-handwerk.de.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu ver-meiden. Betriebe und Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversi-cherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.

Mehr Arbeitgeber profitieren
Im Eilverfahren hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet. Nun können noch mehr Unternehmen und Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können. WICHTIG: Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den ganzen März Kurzarbeit angezeigt werden.

Wer Kurzarbeitergeld erhält
Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einer bzw. einem Beschäftig-ten. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare (unabwendbare) Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann Hochwasser, aber auch eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.

Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld: anzeigen, beantragen, ab-rechnen
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Das geht sehr einfach. Die wichtigen Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/ kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeits-Anzeige und senden sie per E-Mail an die Agentur für Arbeit. Unternehmen und Betriebe, zum Beispiel im Einzelhandel und in der Gastronomie, die noch für den März eine Anzeige über Arbeits-ausfall stellen möchten, müssen diese noch bis Ablauf des Monats, bis zum 31. März einreichen.

Nach der Anzeige kann im zweiten Schritt die Unterstützungsleistung beantragt werden. Hierfür reicht ein zweiseitiger Vordruck, der ebenfalls im Internet bzw. Online-Portal zu fin-den ist. Sowohl die Mitteilung/Anzeige als auch die eigentliche Beantragung von Kurzarbei-tergeld können also schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Im Antrag geben Arbeitgeber an, bei wie vielen Mitarbeitern wie viel Arbeitszeit ausfällt. Für diesen Arbeitsausfall erstattet die Bundesagentur neben der pauschalierten Entgeltersatzlei-tung aktuell auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ob die Voraussetzungen für die Gewäh-rung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sowie die Erstellung einer Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit wird im Regelfall durch die Lohnsoftware der Unternehmen unterstützt. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber.

Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.


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Aufgrund der zur Zeit herrscheden Corona-Krise wurden einige Termine abgesagt bzw. sind verschoben. Bitte informieren Sie auf den entsprechenden Websites!
08.-12.06.2020, Paris
Achtung!
Veranstaltung abgesagt
Eurosatory – International Defence and Security Week
Coges
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16.06.2020, online
Netzwerk-Online-Webmeeting
EnergieAgentur.NRW / Brennstoffzelle & Wasserstoff
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PW: NBWE

18.06.2020, online
Webinar „Sicherheit, Ressourceneffizienz und CO2-Neutralität“
Bosch Energy and Building Solutions
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22.06.2020, online
Homeoffice als neuer Standard der Arbeitswelt
IHK Bonn/Rhein-Sieg
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22.06.2020, online
Sitzung der Expertengruppe Power-to-Gas: „Methanisierung und andere Wasserstoff-Energieträger-Wandlungen
Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff / EnergieAgentur.NRW GmbH
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30.06.2020, online
TÜV Rheinland TechDay
TÜV Rheinland
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Achtung!
Veranstaltung abgesagt

13.-17.07.2020, Hannover
HANNOVER MESSE
Messe Hannover
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01.-03.09.2020, Riyadh, Saudi Arabia
Intersec Saudi Arabia 2020
ACE Group / Messe Frankfurt Middle East

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09.-10.09.2020, Bonn
Zukünftige Energieversorgung für mobile Systeme der Bundeswehr
- versorgungssicher und nachhaltig
dtw-sgw

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21.-23.09.2020, Linstow
22. DWT-Marineworkshop
DWT/SGW
Call für Papers
bis zum 24. April 2020
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22.-23.09.2020, Birmingham
The Security Event
Nineteen Group
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22.-25.09.2020, Essen
Security Essen – Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz
Messe Essen
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24.09.2020, Berlin
IT-Sicherheitsrechtstag 2020 mit Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
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30.09.-01.10.2020, Nürnberg
Feuertrutz 2020 – Internationale Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz
NürnbergMesse GmbH
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13.-17.10.2020, Philadelphia, USA
Interschutz USA
Hannover Messe
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02.-03.11.2020, Berlin
B.KWK-Kongress 2020
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
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02.-04.11.2020, Braunschweig
IBPC-International Battery Production Conference
IBPC, BatteryLab Factory Braunschweig
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05.11.2020, Koblenz
ÖAG für Einsteiger - Geschäfte mit dem Öffentlichen Auftraggeber Bundeswehr
dtw-sgw

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08.-13.11.2020, Frankfurt am Main
Light + Building - Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik
Messe Frankfurt Exhibition GmbH
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25.-26.11.2020, Bonn
BMBF-Innovationsforum „Zivile Sicherheit“
BMBF
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15.03-16.03.2020, Bonn
Wirkung und Schutz – Klassische und künftige Aspekte, Wechselwirkungen und Resilienz
dtw-sgw
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14.-19.06.2021, Hannover
INTERSCHUTZ 2020/21
Deutsche Messe AG
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